Die österreichischen Flughäfen sind weitgehend barrierefrei. Zur Orientierung für Menschen mit Behinderung stehen für die Flughäfen spezielle Broschüren zur Verfügung. Flugreisende mit speziellen Bedürfnissen können davon ausgehen, mindestens den gleichen Qualitätsstandard auch auf allen größeren internationalen Flughäfen vorzufinden.
Auf allen großen Flughäfen stehen spezialisierte Assistenzdienste zur Verfügung, die sich auf Hilfe und Unterstützung von Menschen mit Behinderung aller Art verstehen. Diese stellen bei Bedarf auch Hilfsmittel wie beispielsweise Rollstühle zur Verfügung.
Die Assistenzdienste sind kostenlos.
Auskunft:
Vienna International Airport
Tel: 01 7007-0
Flughafen Linz
Tel: 07221 600-0
Flughafen Innsbruck
Tel: 0512 22525-0
("Behindertenservice")
Flughafen Graz
Tel: 0316 2902-0
Flugzeug - Einstiegshilfen
Erfolgt der Einstieg ins Flugzeug nicht direkt, so stehen in der Regel spezielle Fahrzeuge zur Verfügung, die vor allem Rollstuhlfahrer vom Flughafengebäude zu Flugzeug bringen und dort wie eine Hebebühne eingesetzt werden, um den ebenflächigen Einstieg zu ermöglichen. Nur selten kommt Personal zum Einsatz, das Passagiere mit Behinderung ins Flugzeug trägt.
Um die schmalen Gänge zwischen den Sitzreihen passieren zu können kommen für Rollstuhlfahrer spezielle, schmale Rollsessel zum Einsatz.
Rahmenbedingungen
Aufgrund einer internationalen Bestimmung werden Menschen mit Behinderung von manchen Fluglinien oder Reisebüros mit Fragebögen konfrontiert, die fallweise auch der Eintragung von Angaben eines Arztes bedürfen. Es hat sich allerdings eingebürgert, dass klare Angaben, die bereits bei der Buchung gemacht werden (etwa: "ich bin RollstuhlfahrerIn aufgrund einer Querschnittlähmung, brauche Hilfe beim Einsteigen und bedarf an Bord keiner weiteren, speziellen Assistenzleistungen") zu keinen weiteren Rückfragen mehr führen.
Ist der Fluglinie allerdings unklar, welche zusätzlichen Vorbereitungen sie für den behinderten Flugpassagier behinderungsbedingt treffen muss (z.B. jemand reist mit einem Beatmungsgerät), wird sie auf den Fragebogen zurückgreifen. Wichtig: Flugreisende mit Elektrorollstühlen müssen ihr Gerät mit speziellen Akkumulatoren ("Gel-Batterien" die auslaufsicher sind) ausstatten. Ansonsten müssen vorhandene Akkumulatoren vorm Abflug ausgebaut und Leihakku’s am Zielflughafen wiedereingebaut werden.
Beschwerden
Beschwerden über mangelhafte Leistungen oder Haftungsprobleme richten Sie an die Fluggastrecht-Servicestelle im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, Radetzkystraße 2, 1030 Wien, Tel.: 01 71162-659204, Fax: 01 71162-659699.


