Nichtdiskriminierung

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Seit die "Rechtsgrundlage für Nichtdiskriminierungsmaßnahmen auf Grund einer Behinderung" in den Vertrag von Amsterdam 1997 aufgenommen wurde, verlangt das Europäische Behindertenforum (EDF) eine umfassende Nichtdiskriminierungsgesetzgebung für behinderte Menschen in der Europäischen Union.
Zum Ende des Europäische Jahres von Menschen mit Behinderungen 2003 wurde der damaligen EU-Sozialkommissarin ein Entwurf einer Direktive, welche von Experten des Europäischen Behindertenforums in Zusammenarbeit mit zwei renommierten europäischen Universitäten ausgearbeitet wurde, überreicht.

Trotz verbaler Zustimmung zu diesen Anliegen konnte bis heute nur ein Teilerfolg verbucht werden: die Richtlinie 2000/78 vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf verbietet im wesentlichen die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsplatz. Alle anderen Bereiche des täglichen Lebens sind durch diese Gesetzgebung nicht erfasst.

Österreich ist hier eine erfreuliche Ausnahme, da wir bereits ein Bundesbehindertengleichstellungsgesetz haben. Aufgrund der verfassungsmäßigen Kompetenzen - bekanntlich ist Österreich ein Bundesstaat und die Kompetenzen sind zwischen Bund und Ländern aufgeteilt - muss der Geist der Nichtdiskriminierung auch in den landesgesetzlichen Bestimmungen umgesetzt werden.

Das Europäische Behindertenforum verlangte eine eigene Nichtdiskriminierungsrichtlinie für Menschen mit Behinderungen, denn aufgrund der Diversität von Menschen mit Behinderungen muss eine gesetzliche Regelung äußerst umfassend ausfallen. Dieser Forderung kam die Europäische Kommission nicht nach und hat am 2. Juli 2008 eine sogenannte horizontale Richtlinie betreffend die Nichtdiskriminierung von Personen, ungeachtet der Religion, des Glaubens, einer Behinderungen, des Alters oder der sexuellen Orientierung vorgelegt.
Der Text war für Menschen mit Behinderungen vorkommen unzureichend und hat sogar teilweise der UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen widersprochen beziehungsweise wesentliche Aspekte übergangen.

Das EU Parlament ist in seinem Bericht über den vorgelegten Richtlinienentwurf auch eingehend und zustimmend auf die Änderungswünsche des Europäischen Behindertenforums eingegangen. Einige Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind aus verschiedenen Gründen gegen eine solche Direktive.

 Die tschechische EU-Präsidentschaft, die mit Ende Juni endet, hat dieses Dossier auch dementsprechend nicht weiterverfolgt. Wie die folgende schwedische EU- Präsidentschaft ab Juli 09 weitermachen wird, ist zur Zeit nicht absehbar.

 

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warum boykottieren die Tschechen? 1
von KOBV OG Pöchlarn
30.10.2009 21:18