Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention
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Bestimmungen der UN-Behindertenkonvention
Blinde und hochgradig sehbehinderte sowie gehörlose und hörbehinderte Menschen bemängeln regelmäßig zu Recht, dass der ORF seinem gesetzlichen Auftrag zur Barrierefreiheit kaum nachkommt. Menschen mit Behinderungen haben, wie alle anderen Menschen auch, "... das Recht auf Informationen. Das ist wichtig, weil man über eine Sache Bescheid wissen muss, wenn man eine Meinung dazu haben will. Menschen mit Behinderungen müssen diese Informationen gleich schnell wie alle anderen Menschen bekommen und nicht erst später. (...) Auch Medien, also zum Beispiel (...) Fernsehen (...) sollen ihre Informationen barrierefrei machen". So steht es in der in Österreich seit dem Vorjahr geltenden UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Der Österreichische Blinden- und Sehbehindertenverband (ÖBSV) fordert daher alle betroffenen Verbände bzw. Vereine zu einer Stellungnahme in diesem Forum auf. Diese sollen den ReferentInnen noch vor der ORF-Enquete am 17. September gesammelt als Denkanstoß für ihren Redebeitrag übermittelt werden.
Re: Bestimmungen der UN-Behindertenkonvention
Liebe Leute,
ich habe dazu ein Artikel in meinem Blog verfasst. Hier der Link:
http://lukhub.wordpress.com/2009/09/15/orf-barrierefreiheit-viele-forderungen-nicht-erledigt/
Herzliche Grüße,
Lukas Huber
Re: Bestimmungen der UN-Behindertenkonvention
Der ORF ist ja ein rechtlich öffentlicher Sender, da muß die Politik dahinter sein, oder die Gebühren müßen gekürzt werden, dass wäre auch eine Möglichkeit.
BLOG: http://kobvpoechlarn.beeplog.de
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