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Un-Konvention

Am 26. September 2008 wurde die "Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen - Behindertenrechtskonvention (BK)" von Österreich ratifiziert. Mit der Unterschrift auf dieser ersten Menschenrechtskonvention des 21. Jahrhunderts verpflichtet sich Österreich, die Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen.

Beim Bundesbehindertenbeirat wurde gemäß den Bestimmungen ein Monitoringausschuss eingerichtet, der die Aufgabe hat, die Umsetzung zu überwachen.

leicht verständliche Kurzfassung der UN-Konvention (Erstabdruck in monat April und Mai 2009)

Ab sofort finden Sie alle aktuellen Informationen auf www.monitoringausschuss.at