Seitens der Europäischen Union sind drei Aktionsprogramme für behinderte Menschen beschlossen worden.
Das erste wurde 1974 vom Rat verabschiedet. Das zweite Programm (HELIOS I) hatte eine Laufzeit von vier Jahren, von 1988 bis 1991. Mit einer gewissen Verzögerung folgte das dritte Programm (HELIOS II), das ebenfalls eine Laufzeit von vier Jahren, von 1993 bis Ende 1996, hatte und über eine Mittelausstattung von 37 Millionen ECU verfügte.
Schwerpunkt dieser Aktionsprogramme war der Informations- und Erfahrungsaustausch über Maßnahmen auf nationaler Ebene zwischen den Mitgliedstaaten und mit den Nichtregierungsorganisationen. 1994 wurde das EU-Sekretariat bei der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation gegründet. mit folgenden Aufgaben:
- Wahrnehmung regelmäßiger Kontakte zu den mit Behindertenangelegenheiten befassten staatlichen Stellen (z.B. Ministerien),
- Vertretung der nationalen NGO’s ("Nichtregierungs - Organisationen") in Europäischen Gremien, insbesondere im Europäischen Behindertenforum; Einbringen der Anliegen der österreichischen Organisationen in die europäische Behindertenpolitik: Koordinierung der gemeinsamen (österreichischer und EU - Behindertenorganisationen) Lobbyaktivitäten (z.B. "Maastricht Treaty"),
- Information der österreichischen Behindertenorganisationen über europäische Programme und Vorgänge; allfällige Betreuung der Antragstellung für solche.
Programme
- Bereitstellung und Pflege von Datenbanken (Kontaktadressen, Publikationen u.ä.) die einerseits rasche, EDV-unterstützte Informationsverteilung und Vernetzung ermöglichen und andererseits für anfragende österreichische Organisationen und Einzelpersonen zielgerichtete und rasche Auskünfte möglich machen
- Organisation von europäischen Austauschaktivitäten/ Veranstaltungen, die unter europäischer Beteiligung in Österreich abgehalten werden.
Europäische Union
Gründung des unabhängigen Europäischen Behindertenforums (European Disability Forum EDF):
- Sitz Brüssel,
- internationale gemeinnützige Organisation,
- Gründung 1996 durch Organisationen von behinderten Menschen und deren Familien,
- tritt ein für Themen, die für alle Behindertengruppen von Belang sind,
- tritt gegenüber der EU als unabhängige und starke Stimme der mehr als 50 Millionen behinderten Menschen in der EU auf.
Mission
- Förderung der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung von behinderten Menschen
- Grundlegende Menschenrechte zu garantieren und zu schützen. Dieses Ziel wird durch aktive Beteiligung am politischen Entscheidungsprozess auf EU-Ebene erreicht.
- Werte:
- Unabhängigkeit
- Sichtbarkeit
- gesellschaftliche Integration behinderter Menschen
- Solidarität
- Partnerschaft
Struktur und Mitgliedschaft
- Das EDF beruht auf zwei Säulen, die sich in der Struktur der Verwaltungsorgane widerspiegeln.
- Erste Säule:
Dachorganisationen der nationalen Behindertenverbände
(einer pro EU-Mitgliedstaat sowie aus Island und Norwegen). - Zweite Säule: Mehr als 70 europäische NROs aus dem Behindertenbereich, die verschiedene Arten von Behinderungen oder Sektoren von Aktivitäten repräsentieren.
Eine Arbeit voller Herausforderungen
- Das EDF ist in einem sehr weit gefassten Bereich tätig, da viele der EU-Initiativen Auswirkungen auf das Leben von behinderten Menschen haben.
- Die Aktivitäten des EDF konzentrieren sich vor allem darauf, Einfluss auf die verschiedenen EU-Initiativen und Maßnahmen auszuüben, welche für behinderte Menschen von Bedeutung sind.
- Die Arbeit des EDF beruht auf den Beiträgen, der Sachkenntnis und den Erfahrungen seiner Mitglieder, Sonderausschüsse stellen weitere adäquate technische Unterstützung bereit.
Pro-aktive Arbeit im Hinblick auf die EU-Agenda
- Das EDF leistet im Hinblick auf die EU-Agenda in vielen Bereichen pro-aktive Arbeit, wie z.B.: Menschenrechte, Nichtdiskriminierung, Beförderung, Informationsgesellschaft, soziale Ausgrenzung, Beschäftigung, Entwicklungsarbeit, Ausbildung, Chancengleichheit von Frauen und Männern, Jugend, Sport, Design für alle, universeller Zugang und berufliche Bildung.
Erweiterung der Europäischen Union
- Besonderes Augenmerk wurde auf die Entwicklung von Partnerschaften und Allianzen mit Behindertenorganisationen in den Beitrittskandidaten gelegt, sowie darauf, einen Beitrag zur Stärkung der Behindertenbewegung in ganz Europa zu leisten.
Umfassende Nutzung von Artikel 13
- Die Annahme von Artikel 13 (Nichtdiskriminierung) des EU-Vertrags war das Ergebnis einer umfassenden Kampagne der Behindertenbewegung.
- Dies war ein großer Schritt nach vorn für die behinderten Menschen und führte bereits zur Annahme einer europäischen Richtlinie hinsichtlich Nichtdiskriminierung in Beschäftigung und Beruf.
- Das nächste Ziel besteht darin, die Annahme einer weitreichenden behindertenspezifischen Richtlinie auf der Grundlage von Artikel 13 zu erreichen, die alle Zuständigkeitsbereiche der EU umfasst.



