UN-Behindertenrechts-Konvention
Am 26. September 2008 wurde die "Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen - Behindertenrechtskonvention (BK)" von Österreich ratifiziert. Mit der Unterschrift auf dieser ersten Menschenrechtskonvention des 21. Jahrhunderts verpflichtet sich Österreich, die Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen.
European Disability Strategy 2010-2020
Im Fokus der europäischen behindertenpolitischen Arbeit steht gegenwärtig die "European Disability Strategy 2010-2020"(PDF, 103 KB), die zur Umsetzung der UN Behindertenrechts-Konvention in der Europäischen Union dienen soll (deutsche Fassung (PDF, 175 KB). Der Info-Folder (PDF, 278 KB) ist zum Download bereitgestellt.
Die European Disability Strategy 2010-2020 ist in acht Hauptbereiche unterteilt: Zugänglichkeit (Barrierefreiheit), Teilhabe, Gleichstellung, Beschäftigung, allgemeine und berufliche Bildung, sozialer Schutz, Gesundheit und Maßnahmen im Außenbereich.
Die Europäische Union ist der Konvention Ende 2010 beigetreten. Seit Jänner 2011 ist die Konvention innerhalb der EU in Kraft. Die EU-Behinderten-Rechtskonvention ist damit der erste UN-Menschenrechtsvertrag, dem die EU als solche beigetreten ist und nimmt damit eine besondere Stellung ein.
European Accessibility Act
Der im Dokument zur European Disability Strategy 2010-2020 angekündigte europäische Rechtsakt über die Zugänglichkeit (European Accessibility Act) soll der europaweiten Vereinheitlichung von Zugänglichkeitskriterien dienen. Damit soll unter anderem das Funktionieren des Binnenmarktes verbessert werden. Mit den Vorarbeiten wurde begonnen.



