Stellungnahmen und Beiträge
- Österreich hat sich mit der Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen dazu verpflichtet, regelmäßige Staatenberichte über die schrittweise Umsetzung der Konvention beim UN-Ausschuss über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Genf abzuliefern.
Der erste österreichische Staatenbericht (PDF 800 KB) wurde im Oktober 2010 beschlossen. Die ÖAR hat hierzu einen Alternativbericht aus Sicht der Behindertenverbände (Zivilgesellschaftsbericht; DOC, 561 KB) sowie Themenvorschläge für die Prüfungsliste (DOC, 302 KB) verfasst, um ein ausgewogenes Bild in Genf zu vermitteln. Auf Basis dieser Berichte spricht der Ausschuss Empfehlungen an Österreich in Bezug auf die Umsetzung der CRPD aus. Diese erzeugen politischen Druck und Österreich muss in den Folgeberichten darlegen, dass bzw. wie es den jeweiligen Empfehlungen nachgekommen ist.
- Um ein Mainstreaming der Behinderungsthematik in allen menschenrechtlichen Angelegenheiten zu gewährleisten, beteiligt sich die ÖAR nicht nur am Berichtsverfahren zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (CRPD), sondern auch an den Berichtsverfahren zu den anderen UN-Konventionen, die Österreich ratifiziert hat.
Dazu zählt unter anderem die UN-Kinderrechtskonvention (CRC), die Österreich 1992 ratifiziert hat. Die ÖAR hat einen Beitrag zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention in Österreich (PDF, 77 KB) in Bezug auf Kinder mit Behinderungen verfasst. Dieser wurde mit EDF und IDA (International Disability Alliance; weltweite Dachorganisation der Behindertenverbände) abgestimmt und im November 2011 von letzterer an den UN-Ausschuss über die Rechte des Kindes übergeben.
- Im Rahmen der Europa 2020 Governance und Armutsplattform wurde die ÖAR eingeladen, einen Beitrag zur Planung der künftigen Nationalen Reformprogramme zu verfassen, welche Themen hier zu berücksichtigen sind. Eine erste Stellungnahme (PDF, 58 KB) dazu erfolgte im September 2011.
Dieser offene Dialog wird fortgesetzt.
- Beitrag der ÖAR zur Thematischen Studie des UN-Hochkommissariates für Menschenrechte zu öffentliche und politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (PDF, 77 KB) (Bezugnahme auf Österreich).
Diese Studien bilden eine der Grundlagen für Resolutionen des UN-Menschenrechtsrates.
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Der Bericht befasst sich mit den Mängeln in der Umsetzung der UN-Frauenrechtskonvention, die für Frauen mit Behinderungen besonders nachteilig sind und soll dem UN-Frauenrechtskomitee zur Vorbereitung der Themen der aufkommenden österreichischen Staatenprüfung dienen. Der diesbezügliche
österreichische Staatenbericht (PDF, 536 KB) wurde von offizieller Seite an den UN-Ausschuss geschickt.
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Positionspapier zum Thema Behinderung und Entwicklung (von der AG Behinderung und Entwicklung erarbeitet (ÖAR ist Mitglied) und von der AG Globale Verantwortung als Konsenspapier übernommen)