Die ÖAR zählt derzeit 78 Ordentliche und Fördernde Mitgliedsverbände und Partner und kann sich damit auf rund 400.000 behinderte und pflegebedürftige Menschen berufen.
Um die politische Durchsetzungskraft als Interessenvertretung zu erhöhen, bietet die ÖAR vor allem kleineren Vereinen und Verbänden die Möglichkeit der ÖAR- Partnerschaft an. Voraussetzung dafür ist, dass eine Vollmitgliedschaft in der ÖAR nach einem begrenzten Zeitraum angestrebt wird.
Die Partnerschaftsgebühr beträgt 20 Prozent der Mitgliedsgebühr eines Mitgliedes für einen Delegierten im laufenden Kalenderjahr (das sind für das Jahr 2011 80,00 €). Die Summe aller bis zum genehmigten Beitritt als ordentliches Mitglied geleisteten Partnerschaftsgebühren wird auf die Mitgliedsgebühr des Beitrittsjahres angerechnet. Die ÖAR-Partnerschaft hat grundsätzlich dieselben Voraussetzungen wie jene für ordentliche Mitglieder. Die Partnerschaft beginnt über Antrag des Vereines/Verbandes mit der Genehmigung durch das Präsidium der ÖAR. Sie kann von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen jederzeit beendet werden, wobei innerhalb der ÖAR das Präsidium für die Kündigung der Partnerschaft verantwortlich und zuständig ist.
Ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Präsidiums gibt es nicht.
Nähere Informationen und Beitrittsformulare sind im Sekretariat der ÖAR erhältlich.


