Die längst fällige Novelle zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) ist trotz der Proteste einiger kleiner Gruppen beschlossen. Behinderten Menschen, pflegenden Angehörigen und anderen Betreuungspersonen wird damit das Leben erleichtert.
(fj) Das zentrale Problem in dieser über Jahre schwelenden Auseinandersetzung ist zuerst ein sprachliches: Verschiedene gesellschaftliche Gruppen besetzen den Begriff "Pflege" mit unterschiedlichen Inhalten.
Verstehen die Einen alles was man auch mit "Hilfe", "Betreuung" oder "Assistenz"
benennen könnte, so beharren die Anderen (in der speziellen Auseinandersetzung vor allem das diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonal), dass unter "Pflege" die medizinische Krankenpflege zu verstehen ist und daher nur von hochqualifiziertem Personal ausgeübt werden dürfe.
Die Ärztekammer hat die definierte Zulassung bestimmter Verrichtungen jedenfalls unterstützt und sich damit zur Selbstbestimmung betreuungsabhängiger Menschen bekannt.
Wichtig: Einschulung!
Ob nun ein behinderter Mensch (der schließlich nicht krank ist!) Hilfestellung bzw. Assistenzleistung braucht um so selbstbestimmt wie möglich sein Leben zu gestalten oder ob ein betagter Mensch aufgrund altersbedingter Einschränkungen Unterstützung und Handreichungen braucht, - hochqualifiziertes (und damit teures) Personal wird dafür nicht gebraucht.
Ankleiden, Wäschereinigung, Einkaufen, Kochen, Unterstützung bei der Körperpflege verlangen gesunden Hausverstand, etwas Menschenliebe und Geduld – aber kein Krankenpflegediplom!
In einem solcherart betreuten Tagesablauf sind auch Pillen aus der Verpackung zu drücken, ist Insulin unter die Haut zu spritzen oder zu Katheterisieren - alles Dinge, die eine betreuende Person auch kann: Ein Mensch ohne Funktionseinschränkungen wird einmal instruiert und führt diese Verrichtungen selbst aus, wer das nicht kann, delegiert es. Entscheidend ist allein die Instruktion – durch den kommunikationsfähigen Betroffenen selbst oder durch geschulte Spezialisten.
Schon jetzt bieten Spitäler, selbst bei Menschen die dauernd beatmet werden müssen, für Verwandte oder Andere zertifizierte Einschulungen an.
Die Ausländerfrage
Auch das Argument, an Verwandte könne man solche Handreichungen delegieren, nicht aber an Dritte, ist fadenscheinig: Sind Verwandte verlässlicher? Ist ein Cousin dritten Grades noch ausreichend verwandt? Ist das Aufziehen einer exakten Insulindosis bei einer 85jährigen, schlecht sehenden und zittrigen Ehefrau in sichereren Händen als bei einer jungen, dynamischen und gut ausgebildeten Ausländerin?
Ausländer zu beschäftigen ist gelebte Praxis und macht Betreuung für 99% der Gruppe davon abhängiger Menschen überhaupt erst finanzierbar. Die Mähr, dass man Assistenzbedürftige vor ausländischen Kräften "schützen" müsse, entspringt den Köpfen von um die eigene Existenz besorgter, diplomierter einheimischer Kräfte.
Realität ist, dass die Mehrheit der in Österreich tätigen ausländischen Kräfte gut ausgebildete, diplomierte Krankenpfleger sind oder akademische Ausbildungen erworben haben – sie dürfen ihren erlernten Beruf in Österreich bloß (noch !) nicht ausüben.
Spätestens nach 2010 (wenn die Schutzklauseln für die "alten" europäischen Mitgliedsländer wegfallen und Fachkräfte aus den "neuen" EU-Ländern sich auf dem regulären Arbeitsmarkt bewerben können), ist ein wirklicher Betreuungsnotstand zu befürchten!
Betreute Wohnformen
Der – an sich erfreuliche – Trend, insbesondere für behinderte Menschen, von Großeinrichtungen zur "Unterbringung" abzugehen und menschenwürdigere, kleine Wohnformen wie betreute Einzelwohnungen oder kleine Wohngemeinschaften zu fördern, ist ebenfalls durch die strengen Regeln des GuKG gefährdet. Seit Jahren beklagten die Betreuungspersonen solcher Einrichtungen, dass sie von Kriminalisierung bedroht seien, wenn sie (vor dem zu Bett gehen der Bewohner) bloß Tabletten aus schwer handhabbaren Verpackungen schälen.
Was sollte in solchen Fällen die Lösung sein? 5 Wohngemeinschaftsmitglieder gehen alle gleichzeitig zu Bett und werden von einer, für 5 Minuten angereisten Diplomkraft mit Tabletten versorgt?
Die Selbstbestimmtheit feiert Triumphe, 5 Personen verteilen ihre Schlafwilligkeit zwischen 19 und 0 Uhr, - jedes Mal kommt eine Fachkraft, folgt man den Vorschlägen der GuK-Gewerkschaft? Darf ein Berufsstand von seinen Funktionären so der Lächerlichkeit preisgegeben werden?
"Laien" versus "Diplomierte"
Pflege durch "Laien", auch unter Einbeziehung medizinischer Tätigkeiten, vermag unter Anleitung des - über seine eigenen Bedürfnisse Bescheid wissenden – Betroffenen hervorragendes zu leisten. So werden immer wieder Fälle bekannt, dass gelähmte Menschen über Jahre hindurch, mit Assistenz selbstbestimmt und gesund ihr Leben bestreiten; bis zu dem Tag, an dem sie, einer beliebigen Krankheit wegen (die nichts mit der ursprünglichen Lähmung zu tun hat!) in ein Spital müssen und bettlägerig sind. Nach drei Wochen ist zwar die Erkrankung ausgeheilt, aber mangels richtiger Pflege und Lagerung werden die Patienten mit schweren Hautschäden (Decubitus) entlassen und müssen für weitere Wochen in spezialisierten Zentren von den Krankenhausschäden kuriert werden.
Uninformiertheit und mangelnde Spezialkenntnisse schützen auch diplomiertes Personal nicht davor, fallweise menschliches Leid und volkswirtschaftlichen Schaden anzurichten.
Mediale Verurteilung?
In der gesamten Diskussion, ob "Laien" im Zuge ihrer ganzheitlichen Betreuung auch klar definierte Handreichungen machen dürfen,haben sich die Fachgewerkschaften der Pflegeberufe primär eines Mittels bedient: Der Erzeugung von Angst in den Köpfen der Abhängigen und der untergriffigen Herabwürdigung von Menschen, die aufopfernd Pflegen in den Medien.
Die Berichterstattung liefert allerdings ein Bild, das nachdenklich macht. Leser sollten sich fragen: Wie viele Schlagzeilen der letzten Jahre, die von Fahrlässigkeit bis Vorsätzlichkeit im Kontext von falsch gelaufener Pflege zu berichten wussten, waren der Laienpflege und wie viele diplomiertem Personal gewidmet?



