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Wenn der Filialleiter Wurst kauft ...

(fj) Die beabsichtigte Veränderung des "Hauptverbands der Sozialversicherungsträger" zur "Sozialversicherungs-Holding" hat einige (vergleichsweise kleine) Bevölkerungsgruppen aufschreien lassen - aus Sorge ums Eingemachte - die Mehrheit der Bevölkerung ist ratlos. monat beschreibt die Veränderungen.

Stellen Sie sich vor, der Leiter der Filiale Ihrer Supermarktkette besucht morgens den Gemüsegroßmarkt und kauft Salat und Karotten nach seinen Vorstellungen ein. Zurückgekehrt macht er einen kurzen Besuch beim Fleischhauer nebenan und besorgt frische Wurst, der Bäcker seiner Wahl bringt knusprige Semmeln und sein Lieblingsweinbauer an der Brünnerstraße liefert den Veltliner:

Je nach Naturell von Leser oder Leserin sind zwei Reaktionen auf dieses Bild möglich:

  1. "Wunderbar, das erinnert mich an den alten Greißler aus meiner Kindheit, der seine Lieferanten sorgfältig aussuchte, um jeden seiner Kunden bemüht" oder
  2. "Verrückt, dann hat jede Filiale ein anderes Angebot, die Preise werden ohne vereinheitlichten Einkauf steigen und der Einkauf wird dreimal solange dauern, weil die Uniformität von Sortiment und Anordnung fehlt".

In beiden Antworten findet sich ein Körnchen Wahrheit zur gegenwärtigen Situation des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger, der mit der Zentrale einer Supermarktkette vergleichbar ist: Er kann zwar zu allen denkbaren Themen der Sozialversicherung Vorschläge entwickeln, auf das, was die einzelnen Mitglieder (z.B.: Gebietskrankenkassen) dann daraus machen, hat er keinen Einfluss. 

Die Umwandlung in eine Sozialversicherungs- Holding (SV-Holding) und das daran geknüpfte Durchgriffsrecht und die daraus resultierende Vereinheitlichung sollte nicht nur den Versicherten gleiche Leistungen bringen sondern auch für erhöhte Wirtschaftlichkeit sorgen.

Betrachtet man die Geschichte der Sozialversicherung, stellt man fest, dass das bewährte System u.a. nur dadurch erhalten werden konnte, dass in regelmäßigen Etappen Vereinheitlichungsschritte gesetzt wurden:

Es gab um 1918 nach dem Zusammenbruch der österreichisch-ungarischen Monarchie allein auf dem Gebiet des heutigen Österreich in der Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung zusammen mehr als 600 Sozialversicherungsträger, davon hunderte Krankenkassen für Arbeiter, Angestellte, Arbeitnehmer in der Landwirtschaft, im Gewerbe, Handel usw. Diese zersplitterte Organisation spiegelte sich in einer Reihe von Dachverbänden wider, die berufsständisch, regional, aber auch nach anderen Kriterien (Sprachzugehörigkeit, politische Richtung) organisiert waren und (im Vergleich zu heute) nur geringe gemeinschaftliche Aufgaben übernahmen.

Die mehreren hundert Betriebs- und Eisenbahnbetriebskrankenkassen, Bruderladen usw. früherer Jahre sind sind verschwunden. Von weit über hundert Gebiets-, Gemeinde-, Vereins-, Genossenschafts-, Orts-, Kreis-, Landes-, Landwirtschaftskrankenkassen usw. sind die heutigen neun Gebietskrankenkassen (eine pro Bundesland) übrig geblieben.

Statt der Vielzahl der nach beruflichen Kriterien organisierten Krankenversicherungsträger sind fünf geblieben: für Bergbau, Beamte, Gewerbetreibende, Eisenbahner und Bauern, wobei diese Anstalten auch die Unfall- oder/und Pensionsversicherung durchführen und damit keine reinen Krankenkassen sind.

Statt vieler Dachverbände existiert heute nur mehr der 1948 gegründete Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger. Der vorletzte Verband, der Verband der Meisterkrankenkassen/ Gewerblichen Selbständigenkrankenkassen wurde im Zuge der Organisationsreform im Selbständigenbereich 1974 mit den anderen Versicherungsträgern der Selbständigen zur heutigen Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft verschmolzen.

Ein Vergleich mit anderen Staaten veranschaulicht die schlanke Organisation des österreichischen Sozialversicherungssystems, das derzeit aus 22 Trägern (12 Krankenversicherungen und je 5 Pensions- und Unfallversicherungsträger):

Land SV Träger Bevölkerung
Österreich

28

8,1 Mio

 Belgien

98

10,0 Mio

 Schweiz

359

7,0 Mio

 Deutschland

765

81,5 Mio

Stand: 1998 

Die Vereinheitlichung der Träger ist weitgehend abgeschlossen, mit der Umwandlung in eine SV-Holding könnten nun auch Qualität und Leistungsangebot vereinheitlicht werden - von der Formulargestaltung bis zur Öffentlichkeitsarbeit.

Beispiele zeigen wie:

Ist Wahlfreiheit bei Hilfsmitteln, die Art der Versorgung und sind allfällige Selbstbehalte gleich geregelt, sollte das dazu führen, dass man bei z.B. der Anschaffung eines neuen Rollstuhls nicht mehr Sorge haben muss, im falschen Bundesland zu wohnen.

Auch das Problem unzugänglicher Arztpraxen sollte längerfristig bewältigt werden können - bisher haben die Krankenkassen die Vorschläge des Hauptverbandes in unterschiedlichem Ausmaß in die Verträge mit Ärzten aufgenommen.

Übrigens, auch der Wunsch nach preiswerten Medikamenten, der im Zusammenhang mit der beschriebenen Novelle kontrovers diskutiert wird ist nicht neu. In der Festbroschüre zum 15jährigen Bestand des Hauptverbandes (1963) findet sich folgende Passage:

"Von besonderer Wichtigkeit ist die dem Hauptverband übertragene Aufgabe, Richtlinien über die ökonomische Verschreibweise von Arznei- und Heilmitteln sowie Heilbehelfen aufzustellen. Diese Richtlinien sollen die Krankenversicherungsträger vor überfl üssigen Ausgaben bewahren. Mit größter Sorgfalt wurde bei der Ausarbeitung dieser Richtlinien jedoch darauf geachtet, dass jede wirklich notwendige pharmazeutische Spezialität ohne Rücksicht auf ihren Preis zur Verfügung steht. Dort, wo die gleiche medizinische Wirkung sichergestellt ist, soll allerdings jenes Heilmittel verwendet werden, welches preisgünstiger ist".

Zur Inhaltsangabe

Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR)
Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs

1010 Wien, Stubenring 2/1/4, E-Mail: dachverband@oear.or.at

Tel.: +43 1 5131533, Fax: +43 1 5131533-150

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