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Von Zockern und Trittbrettfahrern

"Design for All", der internationale Begriff, der nicht nur "Barrierefreiheit" meint, sondern umfassende Benutzbarkeit und Bequemlichkeit für Alle in allen gestalteten Lebensbereichen, setzt sich durch. Die erfreuliche Entwicklung hat auch Schattenseiten.

(fj) Bauwerke, Verkehrsmittel, Webseiten und Gegenstände des täglichen Gebrauchs so zu gestalten, dass sie auch von allen hindernisfrei und mühelos zu benutzen sind, wird zunehmend selbstverständlicher.

Schon ist es für viele Verkehrsmittelbetreiber Firmenphilosophie, ihr Angebot wirklich allen zugänglich zu machen. Immer öfter finden sich Anzeigen im Immobilienbereich von Zeitungen, in denen der Mehrwert von Haus oder Wohnung mit dem Begriff "barrierefrei" oder "rollstuhltauglich" hervorgehoben wird.

Es gehört zunehmend zum guten Ton von Unternehmen, schon auf der Einstiegsseite ihrer Homepage mit Wahlmöglichkeiten der Schriftgröße und internationalen Logos auf die Barrierefreiheit ihres Internetauftritts hinzuweisen und zu dokumentieren, dass ihnen tatsächlich jeder Konsument wichtig ist.

Alle Bereiche haben eines gemeinsam: Zur gründlichen Umsetzung des Willens, es im besten Wortsinn "allen recht machen zu wollen" gehört auch ein gerüttelt Maß an Fachwissen.

Dieses ist aber nicht in jener Dichte vorhanden, wie es der - auch durch verschärfte gesetzliche Vorgaben - wachsende Markt nachfrägt. Das liegt daran, dass Aspekte des "Design for All" in den vergangenen Jahrzehnten nicht erst genommen und daher kaum in Ausbildungsinhalte aufgenommen wurden.

So fordert die ÖAR, um nur ein Beispiel zu nennen, seit Jahren die Umsetzung der Resolution des Europarats in Österreich (Resolution ResAP[2001]1 "On the introduction of the principals of universal design into the curricula of all occupations working on the built environment", adopted by the committee of ministers on 15th February 2001, at the 742nd meeting of the ministers deputies) und damit die Einbeziehung der Planungsgrundsätze des "Design for All" in alle Ausbildungsbereiche des Bauwesens.

Aus den genannten Gründen wächst das Interesse der Wirtschaft am Zukauf von Beratungsleistungen durch Spezialisten.

Der Bedarf erstreckt sich über alle möglichen Anwendungsbereiche: Von der Prüfung der Planung des Architekten (von Kanada bis Australien ist es längst üblich, dass der Architekt nicht nur Statiker, Haustechniker u.a. beizieht, auch der "accessibility consultant" ist verpflichtend einzubinden!) bis zur systematischen Schulung des Firmenpersonals im Umgang mit behinderten Menschen (z.B. neuerdings im Zusammenhang mit den verstärkten Fluggastrechten, die im europäischen Raum für Flughafen und Fluglinie verpflichtend sind) erstreckt sich ein weites Feld.

Alle diese Dienstleistungen bedeuten einen enormen Aufwand und kosten selbstverständlich Geld. Der fast über Nacht entstandene, boomende Markt gibt grundsätzlich Anlass zur Freude, weil sich rasant verbessernde Lebensumstände behinderter Menschen abzuzeichnen beginnen.

Allerdings bedeutet diese Entwicklung auch, wie in den Goldgräberstädten des frühen Amerika, das zunehmend auch Figuren auftreten, die ohne Ausbildung, ohne Fachkenntnisse, ohne wirkliches Spezialwissen, nur ausgestattet mit Bauernschläue und unbegründet großem Selbstbewussten, sich vom Kuchen ein (stets großes) Stück abschneiden wollen.

Der entstehende Schaden ist enorm, einerseits wird behinderten Menschen der erwartete Qualitätszuwachs vorenthalten und zahlende Auftraggeber zu recht verärgert, wenn sie ein Produkt erhalten, das trotz ihrer Bemühungen von den Endverbrauchern (und neuerdings auch immer öfter von Sachverständigen) kritisiert wird.

Daher empfiehlt es sich für Auftraggeber, Industrie, Verkehrsmittelbetreiber, Gemeinden und andere genau zu prüfen, ehe sie einen Beratungsauftrag vergeben.

Es kann hilfreich sein, einige Punkte zu beachten:

  • Fragen Sie im Sekretariat der ÖAR nach, dieses ist niemandem verpflichtet außer seinen Mitgliedsorganisation und den von diesen vertretenen behinderten Menschen.
  • Als Gemeinde oder in der Region verankerter Betrieb ist davon auszugehen, dass Sie ihr lokales Umfeld kennen. Sie finden auf Gemeinde- oder Bezirksebene aktive Organisationen behinderter Menschen - die sich schon bisher um Barrierefreiheit in allen Bereichen bemüht haben (in der Regel Mitgliedsorganisationen von uns, die www.oear.or.at entnommen werden können). Dort wird man geeignete Ansprechpartner benennen können.
  • Die Eignung des Beraters/Beratungsunternehmens kann auch durch Abfrage der tatsächlichen Gewerbeberechtigung und durch Vorlage von Referenzen herausgefunden werden. Anhand von Referenzprojekten kann- wenn auch mit einigem Aufwand - die Zufriedenheit der frühren Auftraggeber erfragt werden.
  • Auch wenn das Angebot von selbst betroffenen, behinderten Menschen kommt, sollte man sich nicht scheuen, deren berufliche Qualifikation, nachweisliche Zusatzausbildungen und nachweisbar ausreichende, anerkannte Praxis abzufragen.
  • Die Alarmglocken sollten auch läuten, wenn Beratung nicht produktneutral erfolgt; zur Herstellung von Barrierefreiheit bietet der Markt immer mehrere, vergleichbare Produkte an. Besteht ein Berater beharrlich und ausschließlich auf der Anwendung eines bestimmten Produkts, sollte Vorsicht walten.

Daher nochmals: Im Zweifelsfall im Sekretariat der ÖAR anrufen und nachfragen - ein Telefonat kann Ihnen viel Ärger ersparen: 01 5131533.

Zur Inhaltsangabe

 

 

 

Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR)
Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs

1010 Wien, Stubenring 2/1/4, E-Mail: dachverband@oear.or.at

Tel.: +43 1 5131533, Fax: +43 1 5131533-150

Gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

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