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Ein langer Weg

Mitte September wurde mit einem Festakt in Wien daran erinnert, dass 15 Jahre zuvor das Pflegegeldgesetz in Österreich das Licht der Welt erblickte.

Trotz berechtigter Frustration über langjährig nicht erfolgte Valorisierung, dem damit einhergehenden steigenden Kaufkraftverlust, über Versprechungen und Zusagen zufällig zur Wahlzeit - ohne Einhaltung dieser - ist ein Blick auf den Werdegang anlässlich des Jubiläums angebracht. 

(red) "Österreich ist nicht arm genug, um sich die Pflegevorsorge nicht leisten zu können!" so brachte Josef Hesoun, 1993 Sozialminister, das Thema auf den Punkt. 

Die Einführung von Pflegegeld als Ziel der Behindertenpolitik wurde zum ersten Mal im März 1985 auf einem Symposion zum Thema "Perspektiven der Behindertenpolitik", zu dem Bundesminister Alfred Dallinger geladen hatte, formuliert.  Die Situation vor der Reform der Pflegevorsorge war durch folgende Probleme gekennzeichnet: 

  • Extreme Unübersichtlichkeit durch zahlreiche, nicht aufeinander abgestimmte gesetzliche Regelungen mit unterschiedlichen Anspruchsvoraussetzungen und Leistungen, was zu einer Ungleichbehandlung der Betroffenen und zahlreichen, unbefriedigenden Härtefällen führte.

  • Keine Orientierung der Leistungen am Bedarf; keine Differenzierung der Leistungen nach dem Pflegeaufwand (z.B. beim damals bestehenden Hilflosenzuschuss aus der gesetzlichen Sozialversicherung)

  • Vorsorgelücken im Sachleistungsbereich und starke regionale Unterschiede im Leistungsangebot der Bundesländer. 

1987 überreichte der ÖZIV eine Petition - zugunsten der Einführung von Pflegegeld für pflegegebedürftige Personen - mit mehr als 60.000 Unterschriften von behinderten Menschen, deren Angehörigen und vieler weiterer engagierter Mitbürger. 

In der Folge kam es zu einer Entschließung des Nationalrates mit dem die Bundesregierung 1988 aufgefordert wurde, eine Arbeitsgruppe zum Thema Einführung der Pflegesicherung einzurichten, welche im Frühjahr 1990 ihren Endbericht präsentierte. In der Regierungserklärung vom 18.12.1990 wurde die Neuordnung der Pflegevorsorge als eine zentrale sozialpolitische Aufgabe für die nächste Legislaturperiode festgelegt. 

Obwohl die Finanzierung des neuen Systems zu diesem Zeitpunkt noch ungeklärt war, gab Sozialminister Josef Hesoun den endgültigen Auftrag zur Vorbereitung eines Gesetzesentwurfes, der im Herbst 1991 vorgelegt und in Begutachtung versendet wurde.

Mehr als ein Jahr verging noch, ehe das Bundespflegegeldgesetz schließlich am 1. Juli 1993 in Kraft trat.

Mit der Neuordnung der Pflegevorsorge wurde die letzte große Lücke im österreichischen Sozialsystem zu schließen begonnen. Mit dem Bundespflegegeldgesetz - und flankierend dazu den analog formulierten Landespflegegeldgesetzen - wurde ein einheitliches Pflegegeldsystem geschaffen.

Mit der Reform der Pflegevorsorge wurde das Hauptziel umgesetzt, für pflegebedürftige Menschen - einerseits durch eine direkte Geldleistung und anderseits durch ein Angebot an sozialen Dienstleistungen - eine selbständige und auch bedürfnisorientierte Lebensführung und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Anlässlich des Jubiläums sei dankend an all jene erinnert, die in den frühen 90ern am Zustandekommen dieses Gesetzes engagiert beteiligt waren: Die bereits genannten Sozialminister Dallinger und Hesoun, den zahlreichen Mitarbeitern des Sozialressorts, die in unendlich vielen Stunden für jene freundschaftliche Atmosphäre sorgten (die bis heute prägend auf die Beziehung zur Dachorganisation wirkt) in der die gesetzlichen Details entwickelt werden konnten, den vielen Funktionären und Mitarbeitern aus den Mitgliedsorganisationen der ÖAR, die vor allem mit öffentlichen Auftritten die Durchsetzung des Gesetzes tatkräftig unterstützten und vor allem auch dem ehemaligen Präsidenten der ÖAR, Heinrich Schmid und dem gegenwärtigen Dr. Klaus Voget und jenem Menschen, der, geduldig und gelassen im Hintergrund, die Wüste des gewaltigen organisatorischen Aufwands durchmessen hat - dem Generalsekretär der ÖAR i.R. - Heinz Schneider.

Zur Inhaltsangabe

Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR)
Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs

1010 Wien, Stubenring 2/1/4, E-Mail: dachverband@oear.or.at

Tel.: +43 1 5131533, Fax: +43 1 5131533-150

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