Die Armutsgefährdungsquote von Menschen mit Behinderungen ist mit 20 % fast doppelt so hoch wie die von nicht behinderten Personen (11 %).
(mhs*) Dies hängt vor allem mit der geringeren Erwerbseinbindung, geringerem Erwerbseinkommen und den Folgen der fehlenden oder schlechteren beruflichen Position für die Berechnung der Pensions- und Sozialleistungen zusammen. Tatsächlich, "manifest" arm, sind 11 % der Menschen mit Behinderungen.
Den besten Schutz vor Armutsgefährdung - sei sie zeitweilig oder dauerhaft - stellt Erwerbsarbeit dar.
Daher setzt die Bundesregierung einen Schwerpunkt auf die nachhaltige berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderung. Mit der so genannten Beschäftigungsoffensive für Menschen mit Behinderung wird das Sozialministerium im heurigen Jahr rund 180 Mio. Euro alleine für Maßnahmen des Bundessozialamtes zum Zweck der Eingliederung behinderter Menschen in den offenen Arbeitsmarkt aufwenden. Diese Mittel stammen aus dem Ausgleichstaxfonds, in den Arbeitgeber einzahlen müssen, die nicht ausreichend behinderte Menschen angestellt haben, sowie aus dem Europäischen Sozialfonds und aus dem Bundesbudget.
Mit diesen Mitteln wird ein breit gefächertes, auf die individuellen Bedürfnisse des Menschen mit Behinderung abgestimmtes und den Erfordernissen der heutigen Arbeitswelt angepasstes Angebot an Unterstützungsmöglichkeiten bereit gehalten. An wichtigen Instrumenten sind dabei zum einen die Individualförderungen wie Zuschüsse zu den Lohnkosten, zu behinderungsgerechten Arbeitsplatzadaptierungen oder zur Begründung einer selbständigen Erwerbstätigkeit durch einen behinderten Menschen zu erwähnen.
Zum anderen gewann in den letzten Jahren die Förderung von Projekten aus den Geldern der Beschäftigungsoffensive zunehmend an Bedeutung. Im Vordergrund stehen dabei die "begleitenden Hilfen". Der Begriff "begleitende Hilfen" umfasst personale oder technische Unterstützungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderung, die bezahlte Arbeit auf dem offenen Arbeitsmarkt sicherstellen und erhalten sollen. Die Maßnahmen der begleitenden Hilfen fördern die Gleichstellung am Arbeitsmarkt, da individuelle und auf die Bedürfnisse abgestellte Assistenz- und Unterstützungsleistungen erbracht werden.
Unter begleitenden Hilfen im engeren Sinn sind unter Anderem die Arbeitsassistenz, das Job Coaching, das Clearing und die Berufsausbildungsassistenz zu verstehen.
Die Arbeitsassistenz ist das zentrale Instrument der begleitenden Hilfen in Österreich. Die Dienstleistung Arbeitsassistenz reicht von der gemeinsam mit den KlientInnen vorgenommenen Situationsanalyse und Einschätzungen zu den individuellen beruflichen Möglichkeiten, über die Begleitung der Arbeitssuche bis hin zu einer Unterstützung in der Anfangsphase des Dienstverhältnisses. Eine zweite zentrale Funktion der Arbeitsassistenz ist die Krisenintervention zur Sicherung eines gefährdeten Arbeitsplatzes.
Das Jobcoaching ist als eine besonders intensive Maßnahme der begleitenden Hilfen etabliert. Insbesondere Menschen mit Lernbehinderungen benötigen diese Leistung, die neben den Regelleistungen der Arbeitsassistenz eine Begleitung am Arbeitsplatz vor allem zur betrieblichen Einschulung und für das Erlernen der Arbeitsabläufe bzw. für den Umgang mit Veränderungen am Arbeitsplatz beinhaltet.
Am Übergang Schule/Beruf ist es gerade für Jugendliche mit Behinderung oder anderen Benachteiligungen besonders schwierig, einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu erlangen. Clearing zielt darauf ab, den Jugendlichen durch Beratung, Begleitung und Diagnostik ihren jeweiligen Fähigkeiten entsprechende Perspektiven aufzuzeigen und durch individuelle Unterstützungspakete die Leistungsfähigkeit zu fördern. So wird eine Aufnahme in die individuell bestmögliche arbeitsmarktpolitische Maßnahme vorbereitet.
Mit der integrativen Berufsausbildung wurde eine wichtige rechtliche Grundlage für die Qualifizierung von Jugendlichen mit Behinderung geschaffen. Die Teilqualifizierung bzw. die Verlängerung der Lehre gibt Jugendlichen mit Behinderung die Möglichkeit, ihre berufliche Laufbahn mit einer gesetzlich anerkannten Berufsausbildung zu beginnen. Die Berufsausbildungsassistenz ist auf die betriebliche Ausbildung konzentriert, begleitet die Ausbildung sowohl im Betrieb als auch in der Schule und sichert damit den Ausbildungsweg nachhaltig ab.
Zu den begleitenden Hilfen im weiteren Sinn zählt auch die persönliche Assistenz am Arbeitsplatz. Menschen mit schweren Funktionsbeeinträchtigungen sind trotz der Schwere der Behinderung oftmals in der Lage, den fachlichen Anforderungen am Arbeitsplatz zu entsprechen, benötigen aber persönliche Assistenz als wichtige Rahmenbedingung. Die Dienstleistung reicht von der Bewältigung des Weges zum Arbeitsplatz über manipulative Unterstützung bis hin zur Assistenz bei notwendigen persönlichen Bedürfnissen (z.B. Essenseinnahme, Toilette).
Einen weiteren Fokus innovativer Maßnahmen des Sozialministeriums stellt die Beratung von Unternehmen dar. Mit dem Unternehmensservice wurde ein Angebot ins Leben gerufen, das Unternehmen, welche Menschen mit Behinderung beschäftigen oder beschäftigen wollen oder Interesse für das Thema "Arbeit und Behinderung" zeigen, Information und Unterstützung bietet. So werden zum Beispiel die rechtlichen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung geklärt und Hilfestellung bei der Auswahl geeigneter behinderter ArbeitnehmerInnen offeriert.
Insgesamt hat das Sozialministerium im vorigen Jahr in über 60.000 Fällen durch die Gewährung von Förderungen zur beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung beigetragen. Es sind aber vor allem die Frauen und Männer mit Behinderung selbst, die durch ihre vollwertige Arbeitsleistung Garanten für eine erfolgreiche Teilhabe behinderter Menschen am Erwerbsleben sind und beweisen, dass sie mit gleichem wenn nicht sehr oft noch höherem Engagement ihre Arbeit bestmöglich verrichten!



