(pflie)* Da gibt es z.B. eine Frau – ich schätze sie auf maximal 40 Jahre – die sich wippend und trippelnd in ihrem Rollstuhl hin und her bewegt. Die rüstigeren Seniorinnen im Heim bemuttern sie ein bisschen, schieben sie manchmal in den Gängen des Altersheims auf und ab. Von einem anderen Beispiel erfahre ich zufällig, als mich die Pflegedienstleiterin anruft: Eine neu ins Altersheim gezogene Dame – sie teilt sich das Zimmer mit meiner Tante – sei unglücklich und weine den ganzen Tag. Sie vermisse ihre erwachsene Tochter mit Down Syndrom, mit der sie bisher immer zusammen gelebt habe. Nun werde ich als Sachwalterin meiner Tante gefragt, ob ich damit einverstanden sei, dass meine Tante in ein anderes Zimmer übersiedelt, denn die Frau mit Down Syndrom soll zu ihrer Mutter ins Altersheim ziehen. Ich äußere fachliche Bedenken gegenüber diesem Vorgehen, zeige mich sehr verwundert, dass eine Frau mit Behinderung so einfach in ein Altersheim übersiedelt werden kann. Schließlich stimme ich dem Zimmerwechsel meiner Tante zu. Als ich das nächste Mal zu Besuch bin, sehe ich, dass sich meine Tante das neue Zimmer mit einer jungen Frau teilt. Ich glaube nicht, dass diese Frau älter als 30 Jahre ist. Sie hat offensichtlich einen hohen Unterstützungsbedarf, liegt viel im Bett. Ich weiß nicht, wie sie ihre Tage im Pflegeheim verbringt, aber ich beschließe, den behinderten Menschen in österreichischen Altersheimen wenigstens ein paar Zeilen zu widmen.
Wie so oft im Zusammenhang mit der Lebens- und Wohnsituation von Menschen mit Behinderungen gibt es aus Österreich keine Daten: Es ist nicht bekannt, wie viele Menschen mit Behinderungen unter 65 Jahren in Alters- oder Pflegeheimen leben. Die Statistik schweigt, und umso mehr muss befürchtet werden, dass die Dunkelziffer hoch ist. Es gibt allerdings einige PolitikerInnen, die wissen, dass in Österreich immer wieder junge Menschen mit Behinderungen in Altersheime kommen und dass dies nicht der richtige Ort für sie ist. Im Zuge der parlamentarischen Debatten zum Bundesbehindertengleichstellungsgesetz haben mehrere ParlamentarierInnen auf diesen Umstand hingewiesen – in den stenographischen Protokollen des Nationalrats ist das gut nachzulesen. Der jüngste Bericht zur Lage behinderter Menschen in Österreich erwähnt das Thema überhaupt nicht. In seinem ersten Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung bemüht das Sozialministerium den Konjunktiv: "Manche behinderte Menschen würden in großen Behindertenheimen oder sogar in Alters- und Pflegeheimen leben, obwohl das nicht ihren persönlichen Vorstellungen entspreche," heißt es da bezugnehmend auf eine Stellungnahme der Selbstbestimmt Leben Initiativen Österreichs. Auch die ÖAR erwähnt in ihrem Bericht zur Umsetzung der UN-Konvention, dass behinderte Menschen zum Teil in Alters- und Pflegeheimen untergebracht werden.
"Wohnen auf dem Altersheim"
Offensichtlich hat die österreichische Behindertenhilfe eine große Affinität zu Alters- und Pflegeheimen. Folgende Beobachtung stützt diese Annahme: Erst vor Kurzem, also nach dem Jahr 2000, wurden in Alters- und Pflegeheimen neue Wohngruppen und Wohngemeinschaften speziell für Menschen mit Behinderungen eingerichtet. Vorzugsweise im obersten Stockwerk oder im ausgebauten Dachgeschoss. Wohnen auf dem Altersheim, sozusagen. Ich kenne einen Mann, knapp 40 Jahre alt, der fast sein ganzes Leben in großen Behinderteneinrichtungen verbracht hat. Seit ein paar Monaten wohnt er in einer Wohngemeinschaft auf einem Altersheim. Dort genießt er seine neu gewonnene Freiheit, denn im Vergleich zum Behindertenheim lebt er auf dem Altersheim freier und selbstbestimmter. Es ärgert ihn aber, dass er einen Teil seines persönlichen Mobiliars nicht mitnehmen konnte, weil dieses nicht den Brandschutzbestimmungen des Altersheims entspricht.
In der Fachliteratur werden Menschen mit Behinderungen, die in Altersheimen leben ohne alt zu sein, als fehlplatziert bezeichnet. Seit Jahrzehnten herrscht Einigkeit darüber, dass solchen Fehlplatzierungen entgegen gewirkt, dass sie vermieden werden müssen. In Altersheimen können Frauen und Männer mit Behinderungen nicht gleichberechtigt und integriert am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Im Gegenteil, sie werden ausgesondert, abgeschoben und verschwinden aus der öffentlichen Wahrnehmung. Das widerspricht sämtlichen Prinzipien der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Deinstitutionialisierung hat in Österreich nur halbherzig stattgefunden, da sie vor allem als Entpsychiatrisierung verstanden wurde. Große und kleine Behindertenheime sind daher ebenso wenig in Frage gestellt worden wie die gängige Praxis der Unterbringung von Menschen mit Behinderungen in Altersheimen. Viele behinderte Menschen übersiedelten einfach von der Psychiatrie in große Behinderteneinrichtungen oder in Pflegeheime. Halbherzig eben. Für konsequente Deinstitutionalisierung mit gleichzeitigem und flächendeckendem Aufbau individualisierter Unterstützungsmodelle gibt es keinen Plan, keine Programme, kein politisches Interesse. Ob der angekündigte Nationale Aktionsplan für Menschen mit Behinderung eine Trendwende bringt, wird sich zeigen.
* Mag . Petra Flieger ist freie Sozialwissenschafterin



