Mitterlehner schreibt, er habe im Wissen, dass dieses Gesetz auch für öffentlich geförderte Einrichtungen umzusetzen ist, bereits 2008 für die geförderten Jugendorganisationen und 2009 für die geförderten Familienberatungsstellen Pilotprojekte initiiert, die die Einrichtungen informieren und sensibilisieren und Beratung zur Umsetzung anbieten sollten. Mit diesen Projekten wurde im Bereich Jugendorganisationen und Familienberatungsstellen eine hohe Aufmerksamkeit für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen erreicht und es wurde ein beträchtlicher Schub an Umorganisations-, Umbau- aber auch Übersiedlungsmaßnahmen ausgelöst. Alleine im vorigen Jahr haben 10 Familienberatungsstellen neue Standorte bezogen, 2012 werden weitere 22 Stellen übersiedeln und 34 Stellen bauliche Maßnahmen setzen, um Barrierefreiheit der Beratungsleistung sicher zu stellen.
Mitterlehner unterstützt auch den Vorschlag der ÖAR, in einer interministeriellen Arbeitsgruppe Lösungsmöglichkeiten für jene Stellen zu diskutieren, die derzeit die Umsetzung der Barrierefreiheit noch nicht in Aussicht haben. Er verspricht in seinem Antwortschreiben, in diese Arbeitsgruppe, die zuständigkeitshalber sinnvollerweise im BMASK eingerichtet werden sollte, einen Fachexpert/innen zu entsenden.
Abschließend schreibt der Familienminister, dass es für den Bereich der Familienberatungsstellen darüber hinaus auch sinnvoll sein, Länder und Gemeinden von der Notwendigkeit der Barrierefreiheit zu überzeugen, da rund 40% der Budgets der Familienberatungsstellen von diesen Gebetskörperschaften stammen.
Er appellierte an die Mitgliedsorganisationen der ÖAR in den Bundesländern, unterstützende Initiativen zu setzen.



