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UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen: Eindeutige Bekenntnisse zur Umsetzung in Österreich fehlen

Utl.: Appell an die Bundesregierung: "Verpflichtung ernst nehmen"

"Dass die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen bereits 2008 in Österreich als einem der ersten Staaten ratifiziert wurde, ist ein Meilenstein. Allerdings fehlen noch eindeutige Bekenntnisse zur Umsetzung der Konvention - egal ob in der inklusiven Bildung vom Kindergarten über die gesamte schulische Laufbahn bis zur Universität, beim Wohnen oder bei der Barrierefreiheit. Heute müssen Menschen mit Behinderungen nach wie vor um ihre Rechte kämpfen", fasst Klaus Voget, Präsident der ÖAR den Nationalen Informationstag mit dem Titel "UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Chance – Verpflichtung – Alibi" am 30. November im Parlament zusammen.

ÖKSA-Präsident Michael Chalupka bekräftigt: "Die Diskussionen, die heute bei der Veranstaltung ermöglicht wurden, zeigen, wie viele Barrieren Menschen mit Behinderungen noch in den Weg gelegt werden. Das Parlament hat heute die Türen für Menschen mit Behinderungen geöffnet – hoffen wir, dass ihnen die Tore im alltäglichen Leben nicht wieder versperrt werden."

Bei der gestrigen Veranstaltung im österreichischen Parlament diskutierten Betroffene mit EntscheidungsträgerInnen und PolitikerInnen. Klare Botschaft bei der Veranstaltung: Menschen mit Behinderungen haben Rechte, die verwirklicht werden müssen. Heide Tomacek, eine Teilnehmerin der Veranstaltung mit Lernbehinderung formuliert es so: "Ich wünsche mir, dass meine Sorgen ernst genommen werden!"

"Das Bekenntnis zur UN-Konvention darf kein Alibi sein. Die Bundesregierung hat sich verpflichtet, die Rechte von Menschen mit Behinderungen umzusetzen", so Chalupka. Voget ergänzt: "Die gesamte UN- Konvention muss seitens der Bundesregierung zügig umgesetzt werden. Nur so können Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft teilhaben."

Mit dieser Veranstaltung wurde ein entscheidender Schritt in Sachen UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen getan: Für das Frühjahr 2010 ist ein Zivilgesellschafts-Bericht ("Schattenbericht") über die Rechte von Menschen mit Behinderungen geplant, in den die Ergebnisse dieser Tagung einfließen werden.

Wien, 1. Dezember 2009