ÖAR unterstützt Forderungen des PVÖ nach Bundesheimaufenthaltsgesetz
Aber: Nur ein umfassendes Gesetz ist eine akzeptable Lösung!
Ende Juli hat der Pensionistenverband Österreichs (PVÖ) in einer Presseaussendung gefordert, den bereits fertigen Entwurf eines Bundesheimaufenthaltsgesetzes unverzüglich als Regierungsvorlage im Parlament einzubringen. Die ÖAR schließt sich dieser Forderung vollinhaltlich an, denn ein derartiges Gesetz ist mehr als überfällig.
Schon am 27. April 2000 haben die Pensionistenverbände in Zusammenarbeit mit der ÖAR einen gemeinsam erstellten Entwurf für ein umfassendes
Heimvertragsgesetz als Gesetzesantrag eingebracht. Die in diesem Entwurf enthaltenen Forderungen sind für die ÖAR nach wie vor unverzichtbare
Mindestanforderungen, die ein Pflegeheim erfüllen sollte, um alten und behinderten Menschen ein würdevolles Leben zu ermöglichen. Klar geregelt müssen in einem derartigen Gesetz alle Rechte und Pflichten zwischen BewohnerInnen und Heim-Trägern sein. Das Recht auf freie Arzt- und Therapeutenwahl oder etwa die Klarstellung, dass eine medizinische Behandlung grundsätzlich der Zustimmung der HeimbewohnerInnen selbst oder des Sachwalters bedarf, sind ebenfalls unverzichtbare Inhalte. Der Weg für ein Bundesheimaufenthaltsgesetz wurde durch eine neue Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs freigemacht, da nun klargestellt ist, dass die Kompetenz zu Regelung dieser Materie beim Bund liegt.
Unfallrentensteuer - jetzt rückfordern!
ÖAR empfiehlt Antragstellung
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat bekanntlich in einem Erkenntnis verfügt, dass die Unfallrentensteuer für die Jahre 2001 und 2002 aufgehoben wurde. Die Steuer muss somit rückerstattet werden - bislang haben nach offiziellen Angaben aber erst knapp weniger als die Hälfte aller UnfallrentenbezieherInnen einen Antrag gestellt.
Im August erhalten all jene Personen, die bisher keinen Antrag auf Rückzahlung der Unfallrentensteuer gestellt haben und für die auch kein Einkommensteuerbescheid aus dem Jahr 2001 vorliegt, die erforderlichen Formulare automatisch per Post zugeschickt. Die Rückzahlung kann auf schnellstem Weg und unter Berücksichtung etwaiger Ansprüche auf Steuerfreibeträge für außergewöhnliche Belastungen, für
Sonderausgaben oder Werbungskosten erfolgen.
Die ÖAR unterstützt in diesem Fall die Kampagne des Finanzministeriums und fordert alle UnfallrentenbezieherInnen auf, möglichst bald ihren Antrag auf
Rückerstattung der Steuer zu stellen.
Wir nehmen Haupt beim Wort!
ÖAR begrüßt Absichtserklärung zur Finanzierung persönlicher Assistenz
Als "mutigen, zukunftsweisenden Schritt" bezeichnete ÖAR-Präsident Dr. Klaus Voget die Ankündigung von Bundesminister Herbert Haupt nach Mitfinanzierung der persönlichen Assistenz für Menschen mit Beeinträchtigungen durch den Bund: "Nicht zuletzt die überwiegend positiven Redaktionen der Betroffenen sollten Haupt beweisen, wie sehr er mit diesem Versprechen richtig liegt - es geht hier schließlich auch um potentielle Wählerinnen und Wähler!"
Unter persönlicher Assistenz wird jene Hilfe verstanden, die es behinderten Menschen ermöglicht, den Tagesablauf nach ihren Bedürfnissen und
Notwendigkeiten zu gestalten - beginnend mit der Morgentoilette bis hin zur Berufstätigkeit. Persönliche Assistenz ermöglicht Hilfestellungen des täglichen Bedarfes, die soziale Dienste nicht im Entferntesten abdecken können. Bislang finanzieren sich die Betreffenden den Großteil ihrer Hilfe selbst - somit bleibt persönliche Assistenz nur einigen wenigen vorbehalten.
"Es ist hoch an der Zeit, das Recht auf bedarfsgerechte persönliche Assistenz ernsthaft zum politischen Thema zu machen und ein adäquates Angebot zu
erarbeiten. Minister Haupt sollte es diesmal nicht - so wie beim Pflegegeld - bei Versprechungen belassen, sondern diesen visionären Gedanken auch wirklich realisieren", fordert Voget abschließend.



