Gleiches Recht für alle
ÖAR: "Europäisches Jahr der Menschen mit Behinderungen 2003" muss Nachhaltigkeit beweisen!
Das "Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen 2003" ist gestern in Österreich in Rahmen einer Abschlussgala zu Ende gegangen. Zahlreiche
Veranstaltungen, Kampagnen und Initiativen sowie die verstärkte Medienarbeit des ORF haben den Focus in diesem Jahr verstärkt auf das Thema "Behinderung" gelegt. Ein selbstverständlicher Teil der Gesellschaft sind Menschen mit Behinderungen aber noch lange nicht.
"Solange wir in Österreich noch kein Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz haben, sind BürgerInnen mit Behinderung in ihren Rechten längst noch nicht gleichberechtigt", bringt ÖAR Präsident Dr. Klaus Voget die Lage auf den Punkt: Denn auch nach diesem Schwerpunkt-Jahr ist etwa die freie Berufswahl für behinderte ArbeitnehmerInnen noch immer bloße Theorie, können PatientInnen mit Behinderungen noch immer aufgrund baulicher Barrieren und anderer Zugangshindernisse nicht den Arzt ihrer Wahl aufsuchen und sind generell aufgrund architektonischer Hindernisse von Teilen des öffentlichen Lebens ausgeschlossen.
Rückschritte sind mittel- und langfristig auch im Bildungsbereich zu befürchten; denkt man an die mit 1. Dezember stattgefundenen Pensionierungen von allein 3.000 LehrerInnen in Wien.
Auch Diskriminierungen behinderter ÖsterreicherInnen gehören noch lange nicht der Vergangenheit an. Der Artikel 7 Bundesverfassungsgesetz, der vorsieht, dass niemand aufgrund seiner Behinderung diskriminiert werden darf, muss endlich mit Leben erfüllt werden – das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz ist das geeignete Instrumentarium dazu. Die ÖAR wird in Zusammenarbeit mit dem Sozialministerium das Jahr 2003 auf seine Ergebnisse hin überprüfen.
Gleichstellung muss Bundes-Angelegenheit sein!
ÖAR: Hoffen, dass der Österreich-Konvent unsere Anliegen positiv erledigt
Die Behindertenorganisationen hatten gestern erstmals die Gelegenheit, ihre Anliegen vor dem Verfassungs-Konvent ausführlich darzulegen. Zur Vermeidung der weiterhin anhaltenden alltäglichen Diskriminierungen behinderter Menschen muss der Art. 7 B-VG (Nichtdiskriminierungsbestimmung) mit Leben erfüllt werden. Dies kann nur mittels Behindertengleichstellungsgesetze erfolgen, die alle Lebensbereiche abdecken. Aufgrund der Tragweite solcher Bestimmungen kann nur eine bundesweite einheitliche Regelung in Frage kommen. Das Anrecht auf Nichtdiskriminierung ist ein Grundrecht und daher in einem demokratischen Staat auch in der Verfassung zu verankern.
Mag. Michael Svoboda (ÖAR und KOBV), Dr. Christina Meierschitz (ÖAR und Forum Gleichstellung), Mag. Silvia Weißenberg (ÖAR und Lebenshilfe Österreich), Rita Donabauer (ÖAR und pro mente Austria), Mag. Michael Krispl (Blickkontakt und Forum Gleichstellung) und Hedi Schnitzer (ÖZIV) haben die Anliegen der von ihnen vertretenen Behindertengruppen klar und eindeutig dargestellt. So forderten sie
unter anderem:
- Barrierefreies Bauen
- Zugängigkeit von Beförderungsmittel aller Art
- Zugang zur Informations- und Kommunikationstechnologie
- Zugang zu Bildung und beruflicher Ausbildung
- Aufnahme der sozialen Grundrechte in die Verfassung.
Dr. Christina Meierschitz, Juristin der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation: "Wir hoffen sehr, dass der Verfassungskonvent unseren Anliegen Gehör schenkt. Menschen mit Behinderungen, die in Österreich leben, muss es künftig leichter möglich sein, ihre Rechte zu erhalten und diese auch durchsetzen zu können".
Wien zahlt bei Pfusch mit!
ÖAR: ÖBB narrt gegen Ende des "Europäischen Jahres behinderter Menschen" mit einem neuen Zug
Über die in den Medien so hoch gelobte neue Schnellbahngarnitur des Typs "Talent", durch die Reisende "mehr Spaß am Zugfahren" haben sollen, können Passagiere mit Behinderung nicht lachen: Der Grund: Der "Talent", der von der Stadt Wien mit insgesamt 25 Millionen Euro subventioniert wird, ist nämlich nicht barrierefrei zugänglich.
Leider haben die Medien bisher diese Tatsache ignoriert: Ob Menschen mit Behinderungen, alte Menschen, kurzfristig bewegungsbeeinträchtigte Reisende oder etwa Mütter mit Kinderwagen den Zug problemlos nützen können, scheint nicht wirklich von großem Interesse zu sein.
"BehindertenvertreterInnen haben jedoch gravierende Mängel festgestellt", zählt Eduard Riha, Generalsekretär der ÖAR und Sachverständiger für barrierefreies Design, die wichtigsten Punkte auf:
- Die Einstiegssituation ist als nicht barrierefrei zu bezeichnen. Der
Niveauunterschied und ein gefährlicher Spalt zwischen Zug und Bahnsteig verhindern selbständiges Ein- und Aussteigen. Der Aufwand an Assistenz ist
niemandem zuzumuten. Sitzt eine Person im elektrischen Rollstuhl, ist der Einstieg selbst mit Assistenz unmöglich. Die Einstiegssituation kann nur durch den Einbau einer fahrzeuggebundenen Einstiegshilfe (Hublift) befriedigend saniert werden, weil nur damit gewährleistet werden kann, dass unabhängig von den individuellen Gegebenheiten der einzelnen Haltestellen mit dem geringstmöglichen Assistenzbedarf und unter Vermeidung von Unfallgefahr ein- und ausgestiegen werden kann.
- Die Nasszelle wird allgemein als zu klein empfunden. Insbesondere für Rollstuhlfahrer, die hier auf eine zweite Person angewiesen sind, ist es praktisch
unmöglich, auf die Toilette gehoben zu werden. Die vorhandene, frei befahrbare Grundfläche ermöglicht ausschließlich das geradlinige Einfahren eines Rollstuhls (Flächenbedarf 70 cm x 120 cm) nicht jedoch die durch Drehung notwendige Positionierung des Rollstuhls zur WC-Schale, die erst den Umsetzvorgang vom Rollstuhl auf das WC ermöglicht. Das WC (übrigens behindert eine Stufe bei der Einfahrt zusätzlich) ist somit als nicht barrierefrei zu bezeichnen und für mindestens 90% der Rollstuhlfahrer unbenutzbar. Auch Hinweise, das Fahrzeug wäre in vergleichbarer Ausstattung in anderen Ländern bereits im Einsatz, ändert nichts an der Untauglichkeit. Eine Umfrage unter befreundeten Organisationen ergab, dass Organisationen behinderter Menschen in all diesen Fällen vor dem Einsatz dieser Fahrzeuge nicht befragt wurden, bzw. die Fahrzeuge trotz qualifizierter Einwände gegen den Willen der Betroffenen in Verkehr gebracht wurden.
- Vertreter der Blinden- und Sehbehindertenorganisationen monieren zudem, dass Türöffner für sehbehinderte und blinde Passagiere nicht leicht zu finden sind und die Treppen in den Übergängen von einem Wagenteil in einen anderen zu schmal sind (Trittfläche!).
Generalsekretär Riha fasst abschließend zusammen: "Offensichtlich wird seitens der Stadt Wien kein Wert darauf gelegt, ob Reisende mit besonderen Bedürfnissen öffentliche Verkehrsmittel benutzen können oder nicht".



