Schrift zu klein?
Drücken Sie die Tasten Strg und + für große Schrift.
Strg und - verkleinert die Schrift.

Publikationen der ÖAR


ZEITUNG,
TAGUNGSBERICHTE
UND VIELES MEHR
  

November 2003

Behinderung muss der Bioethik ein Anliegen sein!
Bioethikkommission FÜR die Bundesregierung bietet auch für die zweiten
Amtsperiode der Kanzlerkommission aktive Mitarbeit an.

Vor kurzem wurde die Bioethikkommission des Kanzlers unter Vorsitz von Prof. DDr. Johannes Huber für weitere zwei Jahre in ihrer Funktion bestätigt. Birgit Primig, Vorsitzende der Bioethikkommission FÜR die Bundesregierung, dazu: "Auch in der zweiten Amtsperiode der Bioethikkommission des Kanzlers werden wir größten Wert darauf legen, dass die Stimme von Menschen mit Behinderungen gehört wird und der Dialog, so wie ja bereits zu Beginn informell vereinbart, stattfinden wird."
Die Bioethikkommission FÜR die Bundesregierung hatte sich 2001 als zweite, ergänzende Kommission gebildet und hat seither durch eine Vielzahl von
Referentinnentätigkeiten, Presseaussendungen und Stellungnahmen ihre Fachkompetenz hinlänglich unter Beweis gestellt. Eines der nächsten Themen wird die Forschung an nicht einwilligungsfähigen Personen sein. Die Bioethikkommission FÜR die Bundesregierung fordert die Bioethikkommission des Kanzlers erneut auf, hier in jedem Fall auch die Meinung behinderter Menschen mit einzubinden. Ebenso sei an dieser Stelle erneut drauf hingewiesen, dass die Bioethikkommission FÜR die Bundesregierung ihre auf der Homepage www.ethikkommission.at bereits veröffentlichte Stellungnahme zur Präimplantationsdiagnostik (PID) gerne mit der Kanzlerkommission diskutieren wird. Das harte Stück Arbeit liegt noch vor uns!
Die Gleichbehandlungsrichtlinie der EU und das geplante Bundes- Behindertengleichstellungsgesetz waren heiß diskutierte Themen beim "Nationalen
Informationstag 2003" der ÖAR.
Der diesjährige "Nationale Informationstag" der ÖAR stand unter dem Titel "Verwirklichung der Gleichbehandlung behinderter Menschen in Beschäftigung und Beruf" (Umsetzung der Richtlinie 2000/78/EG) und entwickelte sich dank der hochkarätigen Besetzung der Referenten zu einem interessanten Diskussionsforum.
Sehr bald schon war das geplante österreichische Bundes- Behindertengleichstellungsgesetz eindeutiger thematischer Mittelpunkt. Dr. Klaus Voget, Präsident der ÖAR, zeigte sich optimistisch, weil er das geschlossene Vorgehen der Aktivistinnen und Aktivisten der Behindertenbewegung hinsichtlich der
bestehenden Inhalte des Entwurfs als Grundvoraussetzung für den Werdeprozess eines Behindertengleichstellungsgesetzes ansieht. Der Literat Dr. Erwin Riess war der Ansicht, dass ein Gesetz, in dem es nicht wirklich schmerzhafte, einklagbare Sanktionen bei Nichteinhaltung der Gesetze gäbe, sinnlos sei. Dr. Stefan Trömel, der Präsident des Europäischen Behindertenforums, verwies auf die Notwendigkeit der Unterstützung der EU-Richtlinie: "Sie zu unterstützen heißt, sich solidarisch mit anderen EU-Staaten zu erklären, die keine gesetzlichen Gleichstellungsbestimmungen haben". Martin Ladstätter vom Verein Bizeps und Mag. Michel Krispel vom Verein Blickkontakt waren sich einig, dass man derzeit nicht schon am Ende der Arbeiten angelangt sei, weil der Gesetzesentwurf der BehhindertenvertreterInnen fertig sei, sondern erst am Anfang der Bemühungen stehe. Die Internetseite www.gleichstellung.at bietet bereits eine Fülle von Informationen zum Thema. Dr. Heinz Trompisch, Berater von Sozialminister Dr. Herbert Haupt in Behindertenangelegenheiten, legte Wert auf die Festestellung, dass das, was vom Sozialminister am 3. Dezember – dem "Europäischen Tag der
Menschen mit Behinderungen" - präsentiert wird, lediglich ein Vorbegutachtungsentwurf und kein „kompetenter Gesetzesentwurf“ sei. Es sei auch
Wille des Sozialministeriums, kein "Bonsaigesetz" entstehen zu lassen, mit dessen reduzierten inhaltlichen Vorgaben die Betroffenen nichts anzufangen wüssten, schloss Trompisch.


Gleichbehandlung behinderter Menschen in Beschäftigung und Beruf
Der "Nationale Informationstag" der ÖAR wird in diesem Jahr zu einem brandaktuellen Thema abgehalten.
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben bis spätestens Dezember 2003 die EU-Richtlinie "2000/78/EG des Rates zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf" auf nationaler Ebene umzusetzen. Was bedeutet das für Österreich?
Die Umsetzung dieser Richtlinie wird erhebliche Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und die Rolle behinderter Menschen als ArbeitnehmerInnen haben. Die Bedeutung und der Inhalt dieser Richtlinie sowie die Auswirkungen durch die nationale Umsetzung sind derzeit noch relativ unbekannt. Behindertenorganisationen, die Behörden und die Wirtschaft haben hier einen großen Informations-Nachholbedarf. Zweck des "Nationalen Informationstages 2003" der ÖAR (finanziert durch das BMSG und die Europäische Kommission) soll es einerseits sein, die Vertreter dieser
Gruppen über die Richtlinie und deren Auswirkungen zu informieren, sowie andererseits, die damit verbundenen weiteren notwendigen Schritte, wie die
Adaptierung des Arbeitsplatzes bzw. der Arbeitsorganisation, Beweislastumkehr, Rechtsdurchsetzung, Sanktionen usw. eingehend zu erörtern und zu diskutieren.
Überdies sollen die Bemühungen zur Erreichung eines österreichischen Gleichstellungsgesetzes und einer EU-Direktive über die Gleichstellung von
behinderten Menschen (Entwurf des Europäischen Behindertenforums, Brüssel) sowie das deutsche Gleichstellungsgesetz vorgestellt und diskutiert werden, da diese ebenfalls zum politischen Gesamtkomplex der Gleichstellung von behinderten Menschen in unserer Gesellschaft gehören.

Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR)
Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs

1010 Wien, Stubenring 2/1/4, E-Mail: dachverband@oear.or.at

Tel.: +43 1 5131533, Fax: +43 1 5131533-150

Gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

BMASK

Die Gestaltung dieser Website wurde von der ERSTE Stiftung gefördert.

Erste Stiftung