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Wie viel muss noch passieren?

ÖAR wiederholt Forderung nach Realisierung eines Bundesheimaufenthaltsgesetzes
Geradezu gebetsmühlenartig und schon seit Jahren wiederholt die ÖAR ihre Forderung nach der Realisierung eines Bundesheimaufenthaltsgesetzes. Die erst jüngst aufgedeckten Missstände im Geriatriezentrum Wienerwald verleihen dieser
Forderung einmal mehr Nachdruck.
Viel zu kurz gegriffen ist für die ÖAR der Vorwurf an das Pflegepersonal. Naheliegend ist, dass hier Überforderung aufgrund von zu geringem Personaleinsatz und bedingt durch Sparmassnahmen zu katastrophalen Zuständen führte. Die ÖAR legt daher Wert auf die Feststellung, dass ein einheitliches Bundesheimaufenthaltsgesetz absolut überfällig ist, dass jedoch zentrale Punkte darin klar geregelt sein müssen:
- alle Rechte und Pflichten zwischen BewohnerInnen und Heim-Trägern müssen detailliert geregelt sein.
- Das Recht auf freie Arzt- und Therapeutenwahl oder etwa die Klarstellung, dass eine medizinische Behandlung grundsätzlich der Zustimmung der HeimbewohnerInnen selbst oder des Sachwalters bedarf, sind ebenfalls unverzichtbare Inhalte.
Bereits am 27. April 2000 haben die Pensionistenverbände in Zusammenarbeit mit der ÖAR einen gemeinsam erstellten Entwurf für ein umfassendes Bundesheimaufenthaltsgesetz als Gesetzesantrag eingebracht - was muss noch geschehen, dass die Zuständigen endlich reagieren?

Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR)
Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs

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Tel.: +43 1 5131533, Fax: +43 1 5131533-150

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