Schrift zu klein?
Drücken Sie die Tasten Strg und + für große Schrift.
Strg und - verkleinert die Schrift.

Publikationen der ÖAR


ZEITUNG,
TAGUNGSBERICHTE
UND VIELES MEHR
  

Dezember 2004

Bürgermeister Häupl: Eine Lachnummer?
Utl.: ÖAR: Fahrtendienstregelungen müssen weiterhin für alle mobilitätsbehinderten Bürger gelten!
Seit über 20 Jahren bietet die Stadt Wien ihren mobilitätsbehinderten Bürgern - das sind jene, die aufgrund ihrer Behinderung mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zurecht kommen - einen Ersatz, den sogenannten "Fahrtendienst", zum Preis eines Straßenbahnfahrscheins an. Damit ist jetzt Schluss.
Den Fahrtendienst können nur mehr körperbehinderte Menschen, die eine Leistung nach dem Behindertengesetz beziehen, benutzen. Durch diese Regelung ist nicht mehr die Behinderung ausschlaggebend, sondern die soziale/finanzielle Lage. So können beispielsweise behinderte Menschen, die arbeiten oder eine Pension beziehen (auch wenn ihr Einkommen gering ist!) ihre Mobilität in der Freizeit vergessen! Gerüchtehalber verlautet, dass Bürgermeister Häupl vor einiger Zeit auf diese Änderung von System und Philosophie durch den "Fonds soziales Wien" hingewiesen wurde. Die gleichen Gerüchte besagen, dass der Bürgermeister darauf gedrungen habe, diese Vorgangsweise zu überdenken.
Das Ergebnis der behaupteten Bürgermeisterintervention liegt nun schwarz auf weis vor: Eine radikale Mobilitätsbeschränkung für viele behinderte Wiener Bürger. Dr. Klaus Voget, Präsident der ÖAR dazu: "Es kann doch nicht sein, dass Häupl menschenwürdige Mobilität nur mehr Menschen zuerkennt, die gleichzeitig noch armutsgefährdet sein müssen. Wenn Häupl tatsächlich von dieser Verschlechterung wusste, intervenierte und die nachgeordneten Dienststellen trotzdem diesen Weg weitergehen, stellt sich mir die Frage: Ist Häupl noch Bürgermeister dieser Stadt oder eine Lachnummer!? Wenn früher über die sozialen Leistungen gesprochen wurde, geschah das meist verquickt mit dem Hinweis auf die lange Tradition des ‚roten Wien'. Bleibt die Fahrtendienstregelung in der jetzt kolportierten Weise in Kraft, kann von ‚rot' keine Rede mehr sein, auch ‚blassrosa' wäre noch übertrieben!"

Gleiche Ziele - unterschiedliche Wege
ÖAR unterstreicht am Internationalen Tag der Menschenrechte einmal mehr die Notwendigkeit einer gesetzlichen Basis gegen Diskriminierung
Der bereits vielzitierte Entwurf für ein Bundesbehindertengleichstellungsgesetz, der in der kommenden Woche den Ministerrat passieren soll, sorgt unter den Mitgliedsverbänden der ÖAR für rege Diskussionen.
Die Lebenshilfe Österreich sieht im gegenwärtigen Entwurf den Diskriminierungsschutz der Angehörigen als absolut positive Entwicklung an, denn,
so wird aus der Rechtsabteilung der Lebenshilfe verlautet, gerade Angehörige von geistig behinderten Menschen stehen hier oft vor besonderen Problemen. Weiters wurde mit dem Verbandsklagerecht eine jahrelange Forderung der Lebenshilfe Österreich erfüllt, denn mit der Tatsache, dass nun abstrakt Diskriminierungsverfahren eingeleitet werden können und damit eine Vielzahl von langwierigen und kostenintensiven Einzelverfahren vermieden werden kann, wird eindeutig als Fortschritt gewertet.
Mag. Michael Svoboda, Präsident des Kriegsopfer- und Behindertenverbandes Österreich, sieht in den Bestimmungen zur Barrierefreiheit einen positiven Ansatz, mit dem man durchaus weiterarbeiten kann, denn, so Svoboda, "mit diesem Entwurf können weitere Schritte zur Bewusstseinsbildung auf lokaler Ebene eingeleitet werden!" Zu den aktuellen Diskussionen rund um den Entwurf meint Swoboda: "Das Alles-oder-Nichts-Prinzip geht nach meinen Erfahrungen daneben!"
Der aktuelle Entwurf zu einem Bundesbehindertengleichstellungsgesetz bietet die Möglichkeit zur gesetzlichen Bekämpfung von Diskriminierungen und ist ein Schritt zur Bewusstseinsbildung der Bevölkerung. Es ist mit ihm möglich, die nötige Sensibilisierung für die Gleichstellung behinderter Menschen zu schaffen. Selbstverständlich müssen aber entscheidende, bislang fehlende, rechtliche Bestimmungen noch eingebracht werden. ÖAR Präsident Dr. Klaus Voget abschließend dazu: "Die Behindertenorganisationen liegen mit ihren Zielvorstellungen eigentlich auf gleicher Linie - nur die Wege, die dorthin führen sollen, werden unterschiedlich gesehen!"


Gleichstellung für Menschen mit Behinderungen-ein klarer politischer Auftrag an Schüssel
Utl.: Die ÖAR stimmt dem vorliegenden Entwurf zu, weil er den zentralen Kern der als Gesamtpaket zu sehenden Gleichstellungsmaßnahmen bildet.
Die Schaffung eines österreichischen Bundesbehindertengleichstellungsgesetztes gilt als klarer politischer Auftrag der Staatsbürger mit Behinderungen an die Regierung Schüssel - daran erinnert die ÖAR einmal mehr anlässlich des "Europäischen Tages der behinderten Menschen" am 3. Dezember.
ÖAR-Präsident Dr. Klaus Voget: "Die ÖAR stimmt dem von Bundesminister Haupt und dem Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz vorgelegten Entwurf für ein Behindertengleichstellungsgesetz zu, weil es den zentralen Kern der als Gesamtpaket zu sehenden
Gleichstellungsmaßnahmen bildet. Ihn grundsätzlich abzulehnen, weil konkrete Inhalte damit noch nicht erfasst werden, wäre politisch das falsche Signal!"
Wichtiger ist in dieser Phase für die ÖAR, bisher eher unbeteiligte Gruppierungen - darunter einige Bundesministerien und die Länder - an den Verfassungsauftrag zu erinnern, "die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten". So sind etwa Bestimmungen für "Inklusiven Unterricht", aber auch das Recht, in Gebärdensprache unterrichtet zu werden, in den Schulunterrichts- und Schulorganisationsgesetzen, Bestimmungen zur Barrierefreiheit in den Bauordnungen oder Bestimmungen des öffentlichen
Personennah- und Fernverkehrs in den jeweiligen Bundes- und Landesgesetzen zu regeln. Voget: "Dies ist Sache der jeweiligen zuständigen Gesetzgeber und kann auch nicht nur von einem Ministerium beigebracht werden."
Ein realistisches Ziel ist es, dass bis zur Beschlussfassung des derzeit vorliegenden Gesetzesentwurfes weitere, noch fehlende einfachgesetzliche Novellen oder Gesetzesentwürfe ausgearbeitet werden oder zumindest gleichzeitig mit der Beschlussfassung klare Arbeitspläne mit Fristsetzungen für die noch zu behandelnden Materien vorliegen.
Seit 1992 wird alljährlich der 3. Dezember zum "Europäischen Tag der behinderten Menschen" erklärt. Der Europäische Tag bietet die Möglichkeit, für die Thematik zu sensibilisieren und die europäische Kooperation zugunsten der Belange behinderter Menschen zu fördern.

Wien, 3.12.2004

ÖAR: Mehr als eine Viertelmillion Bürger mit Behinderung in Österreich wollen dieses Gesetz!
Utl.: Behindertengleichstellungsgesetz bildet den Kern für weitere Gleichstellungsmaßnahmen
"Nur mit Aktionismus und Polemik sind in Österreich noch nie zufriedenstellende Gesetze zustande gekommen - viel wichtiger sind Dialog, Verhandlungsbereitschaft und konstruktives gemeinsames Arbeiten," so kommentiert ÖAR-Präsident Dr. Klaus Voget die vom Aktionsbündnis "Österreich für Behindertenrechte" angesetzte morgige Pressekonferenz, die dokumentieren soll, dass "die Betroffenen" mit dem vorliegenden Entwurf nicht einverstanden sind.
"Die ÖAR vertritt mit ihren 73 Mitgliedsorganisationen annähernd 400.000 Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige in Österreich. Praktisch alle Mitgliedsorganisationen gehen mit der Stellungnahme der Dachorganisation konform, nach der bis zur Beschlussfassung des derzeit vorliegenden
Gesetzesentwurfes klare Arbeitspläne mit Fristsetzungen für die noch zu behandelnden Materien vorliegen sollen und weitere, noch fehlende
einfachgesetzliche Novellen oder Gesetzesentwürfe ausgearbeitet werden müssen.
Somit ist eindeutig dokumentiert, dass keineswegs "die Betroffenen" - wohl im Sinne von "Alle" suggerierend" - diesen Gesetzesentwurf nicht wollen! Es ist eine Gruppe von Aktionisten und Aktionistinnen, die hier versuchen, politisches Kleingeld zu wechseln, und zwar auf dem Rücken einer konsensbereiten Mehrheit!" fasst Voget zusammen.
Wichtig ist es dem Präsidenten der ÖAR noch, festzuhalten, dass selbstverständlich materiellrechtliche Teile und Inhalte nachfolgen müssen, damit es als akzeptable Lösung bestehen kann. Der derzeitige Entwurf ist jedenfalls ein Fundament, auf dem weitergebaut werden kann.

Wien, 6. Dezember 2004


Regierung ist aufgefordert, ihre Versprechen einzulösen!
ÖAR: Wiederum war das Behindertengleichstellungsgesetz nicht im Ministerrat - interessieren die Anliegen von Menschen mit Behinderungen niemanden?
Auch im gestrigen Ministerrat war das geplante Behindertengleichstellungsgesetz wiederum kein Thema. Bereits zum dritten Mal wurde nun die Beschlussfassung zwar angekündigt, stand dann aber nicht auf der Tagesordnung. Auch inhaltlich gibt es keine erfreulichen Lichtblicke. ÖAR-Präsident Dr. Klaus Voget: "Wir sind als Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs dieser Regierung als kompetenter Gesprächspartner zur Verfügung gestanden und haben bereits mehr als ein Jahr intensiver Arbeit in Sachen Behindertengleichstellungsgesetz hinter uns.
Die Enttäuschung und der Ärger unter Betroffenen und Behindertenvertretern ist groß - diese Regierung ist offensichtlich nicht bereit, ihre Versprechen einzuhalten und das Behindertengleichstellungsgesetz umzusetzen! Offensichtlich hilft hier nicht einmal der 4 Parteien Antrag vom Herbst 2002, der ein eindeutiges Bekenntnis zur Behindertengleichstellung darstellt."
"Menschen mit Behinderungen sind dieser Regierung offensichtlich kein Thema - das direkte Eingeständnis Schüssels hiezu wäre eindeutig der ehrlichere Weg!" schließt Voget.

 
Wien, 22.12.2004

Vizebürgermeister Sepp Rieder: Deutsche Arbeitsplätze gerettet!
Am Dienstag, dem 21. Dezember, ist mit Festreden und Punschausschank die Neuerwerbung der ÖBB Personenverkehr, der Nahverkehrszug "Talent", auch über Wien gekommen.
In der Begründung, warum es sich für die Stadt Wien gleich mehrfach lohne, den ÖBB einen beachtlichen Zuschuss zum Ankauf des "Talent" zu gewähren, betonte Rieder zwei Punkte: Den (fast) stufenlosen Einstieg und die Sicherung des Bombardier-Standortes (die Fa. Bombardier ist der Hersteller des Fahrzeugs).
"Mit beiden Begründungen hat der Wiener Vizebürgermeister ein wenig über`s Ziel hinausgeschossen!" stellt Eduard Riha, Generalsekretär der ÖAR fest und erklärt weiter: "Moderne Nahverkehrsmittel in Europa sehen anders aus: Den stufenlosen Einstieg an der Tür gibt es nur an idealen Bahnsteigen mit 55 cm Höhe. Weitere Stufen finden sich dann im Innenraum. Bei alten Garnituren befand sich der Zug - während die Passagiere die Stufen erklommen - im Bahnhof und im Stillstand. Im ‚Talent' findet die Kletterei, während gleichzeitig stattfindender Beschleunigungsund Bremsvorgänge statt. Vermehrte Unfälle im Zug werden die Folge sein." "Mit dem Zusatznutzen der Standortsicherung und Arbeitsplatzerhaltung hat Rieder sich als echter Europäer positioniert", ergänzt Riha, "Kein einziger der nach Österreich gelieferten "Talente" wird nach unseren Informationen in Wien gebaut, diese Züge
werden allesamt in Deutschland gefertigt."
"Angesichts solcher Ungereimtheiten wundert es uns nicht, dass der barrierefreie Zugang und eine ebensolche Nutzung bisher nicht umgesetzt wurden und behinderte Menschen sich angesichts des ‚neuen' Fahrzeugs weiterhin beklagen", schließt Riha resignierend.

Wien, 22.12.2004

Weiterhin gemeinsam an einem Strang ziehen ist ein Gebot der Stunde
Utl: ÖAR: Chaos um das Behindertengleichstellungsgesetz ist kontraproduktiv!
Das geplante Behindertengleichstellungsgesetz wurde gestern zwar im Ministerrat besprochen, jedoch erneut nicht beschlossen. Die Tageszeitung "Kurier" zitiert in ihrer heutigen Ausgabe Vizekanzler Dr. Hubert Gorbach, wonach "es keinen Beschluss gab, weil die Verhandlungen noch weiter gehen müssen."
Dr. Klaus Voget, Präsident der ÖAR, dazu: "Wir haben um einen Gesprächstermin bei Bundesminister Dr. Herbert Haupt angesucht. Unsere Position ist weiterhin unverändert: mit dem ursprünglichen Regierungsentwurf waren wir - mit Einschränkungen - einverstanden, weil er entscheidende Eckpfeiler enthalten hat, in denen wir durchaus konstruktive Ansätze gesehen haben. Klarerweise lehnen wir aber jegliche Aufweichung dieser Bestimmungen, die sich zu Ungunsten der behinderten Menschen auswirken, rundweg ab. Sollten sich Abänderungen in einem beschlussfähigen Entwurf finden, die Punkte wie das Verbandsklagerecht oder die Bestimmungen zur Barrierefreiheit verschlechtern, dann tragen wir den Entwurf nicht mit!"
Ein weiterer wesentlicher Gesprächspunkt mit dem Kabinett Haupt ist laut Voget die Informationspolitik zwischen dem Ministerium und der Dachorganisation der Behindertenverbände. Die ÖAR vertritt mit ihrer Stimme 73 Mitgliedesorganisationen mit rund 400.000 Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige.

Wien, 15.12.2004

Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR)
Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs

1010 Wien, Stubenring 2/1/4, E-Mail: dachverband@oear.or.at

Tel.: +43 1 5131533, Fax: +43 1 5131533-150

Gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

BMASK

Die Gestaltung dieser Website wurde von der ERSTE Stiftung gefördert.

Erste Stiftung