Da ist was weitergegangen!
Utl.: Mit Jahresende bricht im Allgemeinen auch die Zeit des Bilanzierens an: Auch die ÖAR zog an ihrem „Nationalen Informationstag“ am 4. Dezember umfangreiche Bilanz über ein Jahr Behinderten-Gleichstellungsgesetz
Im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BBGStG) ist vorgesehen, dass die Bundesdienstellen (über genutzte Gebäude) und Betreiber von Linienverkehr bis Ende 2006 Etappenpläne zum Barriereabbau ihrer Gebäude, Fahrzeuge und anderen Einrichtungen vorlegen müssen, dabei soll die ÖAR angehört werden. Generalsekretär Eduard Riha dazu: "Einige sind gut unterwegs und haben klare Pläne und Absichtserklärungen in Richtung Barrierefreiheit formuliert – von etlichen hat man allerdings bis Anfang Dezember noch nichts gehört – Klagen ab Jänner sind daher zu erwarten."
Das Bundessozialamt verzeichnete seit Jahresbeginn 110 Schlichtungsverfahren, davon 74 arbeitsrechtliche Verfahren nach dem Behinderteneinstellungsgesetz. 55 Fälle wurden abgeschlossen; 26 davon ohne Einigung.
Dr. Christian Moder von der Burgenländischen Gebietskrankenkasse referierte über den barrierefreien Zugang zu Arztpraxen im Burgenland; eine entsprechende Verpflichtung dafür ist in den Zusatzvereinbarungen verankert. Von den Neuinvertragnahmen sind 46 Prozent barrierefrei - generell sind es 22 Prozent, wobei dieser verhältnismäßig geringe Anteil auf die Übergangsfristen zum barrierefreien Umbau zurückzuführen ist.
Ein eindrucksvolles Beispiel aus dem Tourismussektor, genauer gesagt eine Vorstellung des Mittelfränkischen Seengebietes, lieferte Landwirtschaftsoberrat Ernst Birnmeyer. Die klare Aussage seines Referates: Barrierefreier Tourismus bedeutet nicht nur Tourismus für Alle, er beschert auch mehr Arbeitsplätze und mehr Gewinn.
Der vollständige Tagungsbericht kann bei der ÖAR angefordert werden und steht ca.
ab Mitte Februar auf der Homepage zum Download bereit.
Wien, 11. Dezember 2006
Für 650 Millionen Menschen weltweit sollte sich was ändern
Utl.: ÖAR setzt sich für rasche Ratifizierung der UN-Konvention ein
Vorab die Fakten: Die erste im 21. Jahrhundert verabschiedete Menschenrechtskonvention, die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen, betrifft ursächlich weltweit 650 Millionen Menschen, davon 45 Millionen Kinder in Entwicklungsländern. Vertreter von NGO´s bewerteten die NGO-Einbeziehung als ausgesprochen zufrieden stellend; erstmals spielte Lobbying übers Internet eine große Rolle. Und nicht zuletzt: die Konvention wurde in der Rekordzeit von vier Jahren verhandelt, was für UN-Konventionen kurz ist.
Einig waren sich alle Teilnehmer des heutigen Pressefrühstücks darüber, dass die tatsächlichen Auswirkungen der Konvention innerstaatlich erst nach erfolgter Ratifizierung für die Staatsbürgerinnen und Staatsbürger eines Landes greifen werden. Vorrangig wichtig ist sie für Menschen in Entwicklungsländern, denn dort gibt es in vielen Fällen keine Rechtsgrundlagen für Menschen mit Behinderungen.
Insgesamt haben lediglich 45 von 193 UN-Mitgliedstaaten behinderten-relevante Gesetzgebungen.
Warum ist es wichtig, Spezialkonventionen zu vereinbaren? Spezifische Bevölkerungsgruppen wie etwa Kinder, Flüchtlinge oder eben Menschen mit
Behinderungen bedürfen eines speziellen Schutzes, wie Direktor Dr. Manfred Nowak vom Ludwig Bolzmann Institut für Menschenrechte anhand der UN-Konvention über die Reche der Kinder, verabschiedet 1989, erläutert: Nowak führte aus, dass sich seither das Bewusstsein für die Rechte der Kinder gewandelt hat und z.B. Programme zur Gewaltprävention oder Schutz gegen sexuelle Ausbeutung darauf zurückzuführen seien.
Für die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist es nach Meinung aller Teilnehmer wichtig, dass so rasch als möglich eine autorisierte deutsche Übersetzung erfolgt, damit mit den Inhalten gearbeitet werden kann.
Die ÖAR wird sich gemeinsam mit Licht für die Welt, dem Verein bizeps und dem Ludwig Bolzmann Institut für Menschenrechte für eine möglichst rasche Ratifizierung der Konvention durch Österreich nach dem Stichtag 30. März 2007 einsetzen. Dr. Klaus Voget, Präsident der ÖAR, abschließend: "Die UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen ist ein Meilenstein in der Rechtsgebung. Für Menschen mit Behinderungen in Entwicklungsländern muss gefordert werden, dass die Rolle der NGO´s in diesen Ländern möglichst gestärkt und gefestigt wird. Für europäische Staaten werden die Auswirkungen der Konvention wohl erst nach einigen Jahren für die Betroffenen spürbar werden."
Wien, 14.12.2006
Schnöde Weihnachten – Antrag auf Pflegegelderhöhung wieder einmal abgelehnt
Utl.: ÖAR-Präsident Voget: "So rasch nach der Wahl werden Versprechen wieder gebrochen!"
"Die ÖAR hat in der Vorwahlzeit die wahlwerbenden Parteien unter anderem auch zu einem Statement zur Pflegegeld-Erhöhung gebeten: Alle haben sich klar für eine Valorisierung ausgesprochen – jetzt zeigt es sich, dass dies ein klarer Wählerbetrug an den Österreicherinnen und Österreichern mit Behinderung war!" urteilt Dr. Klaus Voget, Präsident der ÖAR, über den am Freitag, dem 15. Dezember, im Plenum des Nationalrates abgeschmetterten Antrag auf Pflegegeld-Valorisierung, "wie den Medien zu entnehmen ist, ist der abgelehnte Antrag in Wahrheit ein Produkt von billigem Parteigezänk, das auf dem Rücken von Menschen mit Behinderungen und Pflegebedürftigkeit ausgetragen wird," zeigt sich Voget enttäuscht.
Zur Erinnerung: Pflegegeldbezieherinnen und -bezieher verlieren durch die jahrelang nicht erfolgte Valorisierung und inflationsbedingt zwischen 20,82 Euro (Stufe 1) bis zu 219,96 Euro (Stufe 7; Quelle: Verein Bizeps) monatlich. Das Pflegegeld ist nur als Zuschuss konzipiert; es reicht in keinem Fall aus, notwendige Pflegekosten zur Gänze abzudecken.
Wien, 19. Dezember 2006



