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Bundespflegegeldgesetz-Novelle ist eine entscheidende Verbesserung

"Sozialminister Buchingers Vorstoß in Sachen Pflegegeld - die Anerkennung des erhöhten Pflegeaufwandes für Kinder mit Behinderungen und demenzkranke Menschen sowie eine angekündigte generelle Erhöhung der einzelnen Stufen - sind eine durchaus erfreuliche Verbesserungen für pflegebedürftige Menschen," fasst ÖAR-Präsident Voget die aktuellen Berichte über die geplante Bundespflegegeldgesetz -Novelle zusammen.

 Bei aller Anerkennung über Buchingers Schritt darf jedoch nicht darauf vergessen werden, dass das Pflegegeld in den vergangenen 15 Jahren lediglich dreimal teilweise erhöht wurde und der massive Kaufkraftverlust immer mehr ein Jonglieren mit den benötigten individuellen Pflegeressourcen notwendig macht.

Voget dazu: "Angesichts des bisher erlittenen Kaufkraftverlustes wäre ein – von den Behindertenorganisationen erwarteter – zweistelliger Prozentsatz angemessen gewesen. Die Bundesregierung darf sich nicht wundern, wenn die Betreffenden ihrer Enttäuschung Ausdruck verleihen!" Die Forderung nach einem Stufenmodell der Inflationsabgeltung muss daher schon allein in Hinblick auf eine qualitätsgesicherte Pflege aufrecht bleiben – denn eben eine solche muss auch finanziert werden können.

 Finanzminister Molterer ist jedenfalls gut beraten, grünes Licht für die Finanzierung zu geben.

Wien, 5. Mai 2008

Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR)
Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs

1010 Wien, Stubenring 2/1/4, E-Mail: dachverband@oear.or.at

Tel.: +43 1 5131533, Fax: +43 1 5131533-150

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