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UN-Konvention: Positive Entwicklungen

Die ÖAR hat in ihrer Presseaussendung vom Montag, dem 26. Mai, gefordert, dass das Überwachungsorgan zum UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auch von Menschen mit Behinderungen besetzt werden muss und keinesfalls zum Spielball der Parteien werden darf.

Dieser Forderung wurde nun stattgegeben: Die gestern durch den Ministerrat beschlossene Vorlage zur Änderung des Bundesbehindertengesetzes bedeutet einen wichtigen Schritt zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Die ÖAR erhält das Vorschlagsrecht für die Nominierung geeigneter Vertreterinnen oder Vertreter in dieses Gremium und wird die entsprechenden Expertinnen und Experten dafür namhaft machen.

Seit der Annahme dieser UN-Konvention im Dezember 2006 hat sich die ÖAR gemeinsam mit Mitgliedsorganisationen und außenstehenden Aktivistengruppen, wie etwa "bizeps", mittels geeigneter Informationsarbeit für die rasche Umsetzung und Ratifizierung der Konvention in Österreich stark gemacht.

Der Dachverband der Behindertenverbände begrüßt diesen Schritt und sieht nun eine wesentliche Vorraussetzung für die Umsetzung der UN-Konvention in Österreich gegeben – dem Abschluss des Ratifizierungsprozesses steht nun nichts mehr im Weg.

Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR)
Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs

1010 Wien, Stubenring 2/1/4, E-Mail: dachverband@oear.or.at

Tel.: +43 1 5131533, Fax: +43 1 5131533-150

Gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

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