Unbestätigten Informationen zufolge, die soeben an die ÖAR herangetragen wurden, soll bei der morgigen Sitzung des Sozialausschusses, wo unter anderem auch die Änderungen des Bundesbehindertengesetzes (Einschätzungsverordnung) debattiert werden sollen, ein Abänderungsantrag der SPÖ-Fraktion abgelehnt werden. Der Inhalt: Die Vorsitzende des Unabhängigen Monitoringausschusses zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sollte für Ihre wertvolle Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung bekommen.
Die Hintergründe: Die Vorsitzende des Monitoringausschusses, die Menschenrechtsspezialistin Mag.a Marianne Schulze, arbeitet seit Gründung des Ausschusses vor knapp zwei Jahren ehrenamtlich als Vorsitzende, was sich sehr rasch als Vollzeitengagement herausstellte. Zum Vergleich: Die Mitglieder des Menschenrechtsbeirates (BM für Inneres) bekommen alle eine Aufwandsentschädigung.
"Anscheinend hat sich bei noch nicht allen der Regierungskoalition angehörigen Parteien der Wille durchgesetzt, diesem Antrag zuzustimmen. Damit würde die bislang sehr fruchtbare Arbeit des Monitoringausschusses zur Un-Konvention zerschlagen werden. Die ÖAR, Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs, sieht in diesem Vorhaben eine gravierende Schwächung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen!" kommentiert ÖAR-Präsident Dr. Klaus Voget.
Wien, 29. Juni 2010



