(ÖAR/19.6.) Dort wurde in journalistischer Verkürzung wiedergegeben, dass der öffentliche Bereich wie im Behinderten-Gleichstellungsgesetz festgeschrieben nicht 2016, sondern erst ab 2020 barrierefrei zu sein hätte. Seither mehren sich die Anrufe von verunsicherten und besorgten MitbürgerInnen im ÖAR-Sekretariat.
Richtig ist, dass die einzelnen Ministerien für einzelne Bereiche im öffentlichen Sektor um Verlängerung um weitere vier Jahre ansuchen können, wenn es Gründe gibt, die es verhindern, dass die Barrierefreiheit in ihrem Sektor nicht bis 2016 – z.B. aus nachvollziehbaren Kostenargumenten – hergestellt werden kann. Bis jetzt hat nach Wissen der ÖAR noch kein Ministerium um Verlängerung angesucht.
Der private Sektor ist jedoch davon ausgenommen; das bedeutet, barrierefreie Umgebungen sind in allen bestehenden Bauten – vom Friseursalon bis hin zu jeder Veranstaltung - ab Jahresbeginn 2016 umzusetzen.



