Nach heftigen parteien- und koalitionsinternen Streitereien inklusive diverser Neuwahldrohungen wurde ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss eingesetzt, der mögliche Unregelmäßigkeiten im Innenministerium untersuchen soll.
Doch dann gab es ein kleines Problem: Der U-Ausschuss erhielt die angeforderten Akten nicht. Begründung: Die Akten enthielten (möglicherweise) persönliche Daten, die "geschützt" werden müssten.
Vor einem ähnlichen Problem steht die Wiener Psychiatrie-Kommission, die die Standards der Wiener Psychiatrie untersuchen soll. Ihr soll die Befragung der Patienten verwehrt werden. Doch auch die Angehörigen dürfen, selbst wenn sie wollen, nicht befragt werden, denn es wäre ja möglich, dass dies den Patienten nicht recht wäre. Nur, wie soll man Erhebungen durchführen, wenn die Betroffenen nicht befragt werden dürfen?
Verfassungsrechtler und Datenschützer sollen nun Gutachten darüber erstellen, wie weit der Schutz von Persönlichkeitsrechten gehen kann und muss.
Für ältere, behinderte und pflegebedürftige Menschen gilt dieser Schutz offensichtlich nicht.
Da sucht jemand um Pflegegeld an und wird prompt zur Untersuchung seiner Fahrtauglichkeit vorgeladen. Wie kommen seine Daten von der Sozial- zur Führerschein-Behörde?
Oder jemand geht in Pension und erhält kurz darauf ungebeten Pensionisten-Zeitungen und -Briefe.
Lediglich die Bundesheer-Stellungskommission lässt sich von der Vorlage eines Behindertenpasses nicht beeindrucken und verlangt ein eigenes ärztliches Gutachten, statt dass sie die beim Bundessozialamt aufliegenden Daten anfordert.
Datenschutz hat anscheinend je nach Bedarf recht unterschiedliche Qualitäten.
Wien, 10. Mai 2008



