Noch vor kurzer Zeit hatte es den Anschein, als würde in der Causa "Betreuung zu Hause" etwas Beruhigung eintreten. Das Auslaufen der Amnestieregelung war zumindest koalitionsintern akzeptiert, nur einige Bundesländer waren dagegen und boten für ihren Bereich zum Teil Verbesserungen an. Das ist ja prinzipiell nichts Schlechtes, doch widerspricht es der Intention des Pflegegeldgesetzes, wonach allen behinderten und pflegebedürftigen Menschen in Österreich die gleichen Hilfen geboten werden sollen – und zwar nur nach dem notwendigen Pflegebedarf, unabhängig von Kostenträger, Wohnort oder Einkommen.
Knackpunkt der Neuregelung war jedoch letztlich neben der "Vermögensgrenze" die Tatsache, dass die BetreuerInnen keine Tätigkeiten wie Füttern, Waschen, Hilfe beim Toilettengang o.ä. hätten durchführen dürfen. Nach heftigen Protesten der Betroffenen sahen die Politiker ein, dass damit die gesamte Neuregelung ad absurdum geführt würde und fassten eine entsprechende Novellierung des GuKG ins Auge.
Das rief die Gewerkschaft auf den Plan, die hier eine Möglichkeit sah, Stärke zu demonstrieren. Gegen behinderte und pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige. Ein leichter Gegner.
Die Pensionskürzungen der letzten Jahre, die Leistungseinschränkungen der Krankenkassen, die Zustände in Spitälern und Pflegeheimen, alles kein Grund für Streikdrohungen.
Dass diplomiertes Pflegepersonal erstens viel zu wenig vorhanden und zweitens nicht finanzierbar ist, wird geflissentlich übersehen.
Eine Arbeitsgruppe im Sozialministerium versucht, eine für alle Betroffenen taugliche Lösung zu finden. Verhandlungen unter Streikdrohung? Doch nicht vom ÖGB. Oder?
Wien, 10. April 2008



