Je näher das Ende der "Pflegeamnestie" rückt, desto mehr interessieren sich Betroffene, Experten aber auch die Öffentlichkeit für die Auswirkungen des neuen Pflegegesetzes, das den angeblich gar nicht vorhandenen Pflegenotstand beseitigen soll.
Manche sehen die Rechtslage allerdings eher skeptisch: Ab Juli müssen alle Pflegekräfte angemeldet und damit sozialversichert sein. Für eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung sind mindestens 2 Personen nötig, deren SV-Beiträge von jeweils ca. 140 Euro durch die Pflegebedürftigen zu bezahlen sind.
Die Vermögensgrenze von 7.000 Euro bewirkt, dass ein eventuell höherer Betrag auf dem Sparbuch verbraucht sein muss, bevor die staatliche Pflegeförderung überhaupt einsetzen kann. Das heißt, der Staat kassiert erst einmal das Ersparte der Pflegebedürftigen und gibt dann einen Teil davon gönnerhaft zurück. Sofern sie das noch erleben.
Darf das wahr sein, oder irren sich diejenigen, die das unserer ach so sozialen Regierung unterstellen? Schließlich hat doch unser Bundeskanzler allen PensionistInnen schriftlich versichert: "Jeder soll sein Stück vom Kuchen bekommen, ganz besonders die ältere Generation. ... Darum haben wir die Pensionen kräftig erhöht."
"Darf das wahr sein?" fragten viele, als sie ihre Pensionsbescheide erhielten, in denen zwar die Abzüge kräftig erhöht waren, nicht aber die Pensionen.
"Ja, aber im nächsten Jahr" versprach die Regierung, "und die Inflation werden wir massiv bekämpfen!" Ob mit "Gusi-Hunderter" oder einem Stopp der Gebührenerhöhung, darüber wird noch gestritten.
Da stellt sich doch die Frage: Wer stoppt die Inflation der Versprechungen, und: Darf denn das Alles wahr sein?
Wien, 10. März 2008



