Die gegenwärtige Diskussion bezüglich des verpflichtenden Kindergartenjahres bzw. der Ausnahme für Kinder mit Behinderung ist trauriger Beweis im Umgang mit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Weder Staatssekretärin Marek noch der Wiener Bildungsstadtrat Oxonitsch finden die Ausnahmeregelungen diskriminierend. Anscheinend haben sie die UN-Menschenrechtskonvention nicht gelesen – oder nicht verstanden.
Doch nicht nur Sozialpolitiker kümmern sich nicht um gesetzliche Vorschriften und Usancen:
Mitte Juni d.J. wurde ein Gesetzesentwurf bekannt, in dem Frau Innenministerin Fekter entgegen heftigen Protesten das Fremdenrecht verschärfen wollte. Nationalratspräsidentin Prammer damals: "Ich erwarte mir von der Innenministerin, dass die Stellungnahmen zum Begutachtungsentwurf auch wirklich ernstgenommen werden ..."
Anscheinend waren die Stellungnahmen doch zu negativ, und BM Fekter hat die Zustimmung zu ihrem Gesetz durch ihre (ÖVP)-Zustimmung zu anderen Gesetzen erreicht. Manche nennen das Kuhhandel, manche Realpolitik. Ein Schelm, der Böses dabei denkt!
Ein weiteres Beispiel: Das "Chancengleichheitsgesetz Wien – CGW" wurde in Begutachtung geschickt, ohne die Interessenvertretung der behinderten Menschen vorab auch nur zu informieren. Das ist nach der UN-Konvention auch eine klare Menschenrechtsverletzung.
Der "Monitoringausschuss" wird wohl nicht umhin können, das der UNO zu melden. Rechtzeitig zu Vollversammlung und Sicherheitsrat.
Wien, 10. Oktober 2009



