Menschenrechte für alle Menschen
"Tut uns leid - keine Chance mehr, reinzukommen!" Der Nationale Informationstag der ÖAR - heuer zum ersten Mal in Kooperation mit der ÖKSA-internen Plattform für Menschen mit Behinderungen und Lernschwierigkeiten und im Parlament angesiedelt - sorgte für übervolle Sitzreihen; erstmals musste ein Anmeldestopp verkündet werden.
(ib) Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist in jeder Hinsicht rekordverdächtig: Sie ist die erste Menschenrechtskonvention des 21. Jahrhunderts, die zudem in einer relativ kurzen Zeit erarbeitet und im Eiltempo durch zahlreichen Staaten ratifiziert wurde. Aktuell sind es 143 Unterschriften und 74 Ratifikationen in nur 32 Monaten seit der Öffnung der Konvention für Unterschriften. Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurde Ende September 2008 von Österreich als einem der ersten Staaten ratifiziert. Der Monitoringausschuss zur Überwachung der Konvention arbeitet seit Jahresende 2008.
Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen harren in Österreich aber noch ihrer Umsetzung, wie auch Nationalratspräsidentin Barbara Prammer in ihrer Eröffnungsansprache betonte. Sie nannte als Beispiel, dass es in Österreich noch keinen Rechtsanspruch auf den Besuch einer weiterführenden oder höheren Schule gäbe.
Menschenrechtsexpertin und Monitoringausschuss- Vorsitzende Marianne Schulze führte weiter aus: "Das Prinzip selbstbestimmt Leben ist in der UNKonvention verpflichtend festgeschrieben, diskutiert wurde es bisher allerdings noch nicht. Ebenso sieht die Konvention vor, dass persönliche Assistenz selbst wählbar sein soll, um Menschen mit Behinderungen rund um die Uhr ein selbstbestimmtes Leben zu garantieren - eine große Forderung, die ebenfalls erst diskutiert werden muss." Schulze wies weiters darauf hin, dass Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung prinzipiell in Beschäftigungstherapie kommen und sich keinen Pensionsanspruch erarbeiten können - das Recht auf Arbeit wird somit nicht verwirklicht. Arbeit muss inklusiv sein, aber Unternehmen können sich in Österreich von der Verpflichtung der Einstellung eines behinderten Arbeitnehmers freikaufen. Beispiele wie diese gibt es noch zahlreiche.
Franz Wolfmayr, Präsident des Dachverbandes "Die Steirische Behindertenhilfe" brachte die Probleme bei der Umsetzung der UN-Konvention in seinem Statement über die Verpflichtung der Länder auf den Punkt: Internationale Dokumente werden oft nicht gelesen und sind außerdem an die Bundesregierung und nicht an die Bundesländer adressiert, so Wolfmayr.
Die Themenkreise der Selbstvertreter - damit sind Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen gemeint - brachten am Nachmittag Ihre Forderungen zu bestimmten Schwerpunktthemen zu Papier. Am detailliertesten wurden ihre Wünsche und Probleme für den Themenkreis "Arbeiten in der Werkstätte" artikuliert: Mehr Mitsprache, mehr Lohn und Flexibilität in Arbeitsablauf, Arbeitszeit und bei der Konsumation der Urlaubstage und die Möglichkeit der sozialversicherungs- und pensionsrechtlichen Absicherung wurden gefordert.
Eindeutige innerstaatliche Bekenntnisse zur Umsetzung der Konvention - egal ob in der inklusiven Bildung vom Kindergarten über die gesamte schulische Laufbahn bis zur Universität, beim Wohnen oder bei der Barrierefreiheit fehlen bisher noch. Allerdings liegt mit der UN-Konvention erstmals eine verbindliche Rechtsgrundlage auf dem Tisch der Regierung, die nicht mehr ignoriert werden kann.
Mit der gemeinsamen Veranstaltung von ÖAR und der ÖKSA-internen Plattform für Menschen mit Behinderungen und Lernschwierigkeiten wurde ein entscheidender Schritt in Sachen UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen getan: Für das Frühjahr 2010 ist ein Zivilgesellschafts-Bericht ("Schattenbericht") über die Rechte von Menschen mit Behinderungen geplant, in den die Ergebnisse dieser Tagung einfließen werden.
Eine Tagungsdokumentation wird erstellt werden.
