Reisst die Mauern nieder
Wohnen und Leben wie alle anderen
Artikel 19 der UN Konvention ist unmissverständlich: Menschen mit Behinderungen haben das Recht, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben. Es ist sicherzustellen, dass sie nicht in besonderen Wohnformen leben müssen.
(pflie*) International herrscht Einigkeit darüber, dass nur stark individualisierte und gemeinwesenorientierte Unterstützungsstrukturen eine angemessene Lebensqualität für behinderte Personen sicherstellen. Ein kürzlich von der Europäischen Kommission veröffentlichter Bericht1 fasst diesbezüglich aktuelle Forschungsergebnisse kompakt zusammen: Spezielle Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe, d.h. Wohnhäuser und Heime, aber auch betreute Wohngemeinschaften, sind typischerweise von einer institutionellen Kultur geprägt. Diese verhindert eine individualisierte, dem vergleichbaren Standard von Menschen ohne Behinderung entsprechende Alltagsgestaltung der BewohnerInnen: Abläufe sind stark an der Gruppe orientiert, in der die behinderten Personen unfreiwillig leben müssen; individuelle Interessen, Notwendigkeiten oder Lebensstile sind der Gruppe unterzuordnen; bei der Personalwahl haben die BewohnerInnen kein Recht auf Mitbestimmung; die Regeln des Zusammenlebens sind nicht selbst gewählt, sondern werden von der Einrichtung vorgegeben. Das Leben in solchen Einrichtungen hat negative Effekte, die sich besonders deutlich bei Kindern, mit oder ohne Behinderung, zeigen: Im Vergleich zu Personen, die in Pflegefamilien aufgewachsen sind, haben jene, die ihre Kindheit in Heimen verbracht haben, ein deutlich höheres Risiko von Krankheit, Entwicklungsverzögerungen, zusätzlichen Behinderungen und psychischen Beeinträchtigungen. Direkt gefragt ziehen behinderte Frauen und Männer das Leben im Gemeinwesen jenem in einer Institution vor, wenn sie hier qualitativ hochwertige Unterstützungsdienste erhalten. Da mittlerweile großangelegte Studien vorliegen, die eindeutig zeigen, dass die Gesamtkosten von gemeinwesenorientierten Unterstützungsmodellen nicht höher sind als jene für institutionelle Betreuung, ist das Kostenargument hinfällig.
Für Österreich gibt es nur sehr ungenaue Angaben darüber, wo und wie behinderte Buben und Mädchen, Frauen und Männer leben. Untersuchungen, die beschreiben, welche Unterstützung wie bereitgestellt wird, und ob diese als qualitätsvoll und ausreichend erlebt wird, stehen aus. Besonders problematisch ist das Informationsmanko in Bezug auf die institutionelle Betreuung von behinderten Menschen. Weder gibt es Daten darüber, wie viele Personen in welchen Einrichtungen betreut werden, noch ist bekannt, wie die Lebensqualität in Einrichtungen der Behindertenhilfe zu beurteilen ist. Deren BewohnerInnen werden bei Mikrozensuserhebungen der Statistik Austria nicht berücksichtigt, bei Haushaltsbefragungen antworten die EinrichtungsleiterInnen. Es liegen keine differenzierten Angaben darüber vor, wohin Gelder in diesem Bereich fließen: Wie viel Geld erhalten Großeinrichtungen, wie viel kleinere Einrichtungen? Wie viel Geld wird für gemeindenahe Unterstützung und Persönliche Assistenz ausgegeben? Eigene Beobachtungen vermitteln ein heterogenes, teilweise widersprüchliches Bild: Einerseits gibt es eine Vielfalt an gemeindenahen Unterstützungsdiensten, in kleinem Ausmaß auch das Angebot der Persönlichen Assistenz, allerdings nur in einigen Bundesländern. Andererseits gibt es große traditionelle Heime, die in den letzten Jahren zum Teil renoviert und ausgebaut oder intern in große Wohngemeinschaften umgewandelt wurden: Z.B. das Pflegezentrum in Kainbach in der Steiermark mit ca. 600 behinderten Menschen, das Institut Hartheim in Oberösterreich mit ca. 250, das Institut St. Josef in Tirol mit ca. 160 oder das Clara-Fey Kinderheim in Wien mit knapp 90 behinderten Kindern und Jugendlichen. Es muss davon ausgegangen werden, dass in Österreich deutlich mehr behinderte Menschen in großen Heimen als in den eigenen vier Wänden mit bedarfsorientierter Persönlicher Assistenz leben. Heime spiegeln eine traditionelle Fürsorgementalität wider, Persönliche Assistenz gibt es nur dort, wo sich engagierte Frauen und Männer mit Behinderung in jahrelangen politischen Kämpfen dafür eingesetzt haben.
Spätestens seit der Ratifizierung der UN-Konvention ist es höchste Zeit, dass Bekenntnissen zur Integration und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung auch nachhaltig Taten folgen, die mit grundlegenden strukturellen Veränderungen in der Behindertenhilfe verbunden sein müssen. Die Europäische Kommission empfiehlt dafür u.a. folgende Grundprinzipien:
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Die Einbeziehung der NutzerInnen von Dienstleistungen im Veränderungsprozess und bei der Entwicklung von Unterstützungsmodellen in allen Phasen
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Die langfristige Schließung bestehender Einrichtungen
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Keinesfalls weitere Investitionen in bestehende Gebäude von Betreuungseinrichtungen
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Flächendeckender Ausbau von gemeinwesenorientierten Unterstützungssystemen wie bedarfsorientierte Mobile Dienste oder Persönliche Assistenz
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Die Qualifikation des Fachpersonals für die Arbeit in gemeinwesenorientierten Unterstützungsstrukturen
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Sensibilisierungsmaßnahmen in Fachkreisen ebenso wie in der allgemeinen Öffentlichkeit.
* Mag. Petra Flieger ist freie Sozialwissenschafterin
1) Europäische Kommission (2009). Directorate Generale for Employment, Social Affairs and Equal Opportunities. Report of the Ad-Hoc Expert Group on the Transition from Institutional to Community-based Care.
Zum Downloaden im Internet: ec.europa.eu
