Barrierefreiheit im ORF: Ein Pflichtenheft für die Koalition
"Die Informationssendungen des Fernsehens (...) sollen nach Maßgabe der technischen Entwicklung und der wirtschaftlichen Tragbarkeit so gestaltet sein, dass gehörlosen und gehörbehinderten Menschen das Verfolgen der Sendungen erleichtert wird", heißt es in § 5 ("Besondere Aufträge"), Absatz 3 des ORF-Gesetzes, schwammig. Mit der Konsequenz, dass lediglich ca. 30 Prozent des Programms für gehörlose Menschen untertitelt sind. Blinde bzw. hochgradig sehbehinderte Menschen kommen im ORF-Gesetz erst gar nicht vor. Mit der Konsequenz, dass nur vereinzelt Hörfilme im Programm aufscheinen, meist Krimiserien wie "Der Alte" oder "Ein Fall für Zwei".
(rl*) Dieses magere Angebot widerspricht klar der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, durch deren Ratifizierung sich Österreich in Artikel 21 ("Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen") verpflichtet hat, dafür Sorge zu tragen, dass "Menschen mit Behinderungen für die Allgemeinheit bestimmte Informationen rechtzeitig und ohne zusätzliche Kosten in zugänglichen Formaten und Technologien, die für unterschiedliche Arten der Behinderung geeignet sind, zur Verfügung" gestellt werden. Massenmedien, insbesondere der öffentlich-rechtliche Rundfunk, müssen dazu aufgefordert werden, "ihre Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu gestalten".
Auch die Intention des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes, nämlich der Schutz vor Diskriminierung, wird klar verfehlt. In § 1 normiert der Gesetzgeber: "Ziel dieses Bundesgesetzes ist es, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen oder zu verhindern und damit die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen."
Gehörlose und blinde Menschen bezahlen zwar grundsätzlich die volle GIS-Gebühr, bekommen dafür jedoch kaum eine Gegenleistung. Grund genug für zahlreiche Statements rund um die parlamentarische ORF-Enquete am 17. September, die als Grundlage für die Reformierung des ORF-Gesetzes im Dezember dienen sollte. Hauptsächlich meldeten sich die betroffenen Selbsthilfeorganisationen sowie die BehindertensprecherInnen der politischen Parteien zu Wort. In den Statements der eigentlichen Referenten (sic!) der ORF-Enquete war Barrierefreiheit erwartungsgemäß kein Thema.
monat bringt einen aktuellen Ausschnitt aus den Forderungen, die rund um die Enquete erhoben wurden. Eine Art "Pflichtenheft" für die kommende Novellierung des ORF-Gesetzes:
"Im ORF-Gesetz muss, insbesondere bei Fernsehsendungen im Rahmen des ursächlichen öffentlich-rechtlichen Auftrages (Informationssendungen, Dokumentationen etc.) die Verpflichtung zur Audiodeskription verankert werden", fordert Mag. Gerhard Höllerer, Präsident des Österreichischen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (ÖBSV). "Alle Filme, die vom ORF (mit-)finanziert werden, müssen Hörfilme sein. Generell müssen alle (im Rahmen der verschiedenen Filmförderungen) mit öffentlichen Geldern mitfinanzierten Filme mit Audiodeskription versehen sein." So lange der ORF diesen Verpflichtungen nicht nachkomme, seien "blinde und sehbehinderte Menschen in Österreich - unabhängig von ihrem (Haushalts-)Einkommen - von der Bezahlung der GIS-Gebühr zu befreien".
Ziel des ÖGLB sei es, "dass hundert Prozent des Programms untertitelt werden, da gehörlose Menschen auch den vollen Beitrag zu bezahlen haben", bringt Generalsekretär Lukas Huber die Forderungen des Österreichischen Gehörlosenbundes auf den Punkt und möchte im neuen ORF-Gesetz eine "Untertitelung des gesamten Programms bis 2015 laut Etappenplan im Behinderten-Gleichstellungsgesetz" verankert wissen.
In ihrem Diskussionsbeitrag im Parlament kritisierte die Grünen-Abgeordnete Mag. Helene Jarmer, Österreich liege bei der Untertitelung von Fernsehsendungen an vorletzter Stelle in Europa: "500.000 gehörgeschädigte Menschen müssen volle Gebühren zahlen, haben aber nur Zugang zu 30 Prozent des Angebotes", ärgert sich Jarmer, "ebenso geht es blinden und sehbehinderten Menschen in Österreich: Auch sie zahlen hundert Prozent GIS-Gebühr, obwohl das Angebot an Hörfilmen und Audiodeskription bescheiden ist". Die grüne Behindertensprecherin, selbst gehörlos, fordert daher: "Der Zugang zu den Programmen des ORF für Menschen mit Behinderungen ist jährlich um 15 Prozent zu steigern. Bis zu einem vollen Ausbau ist die Gebühr an die tatsächliche Leistung anzupassen, die Differenz hat der Bund zu tragen."
Eher mager waren die Beiträge der Behindertensprecher aus dem Regierungslager. Ulrike Königsberger-Ludwig von der Kanzlerpartei SPÖ wünscht sich, dass der ORF auch für gehörlose Menschen "hörbar" wird: "Für die Finanzierung könnte eine Zweckbindung bei der Teilgebühren-Refundierung angedacht werden, damit ein besseres Angebot für hörbehinderte, gehörlose, sehbehinderte und blinde Menschen in Zukunft im ORF Platz hat." ÖVP-Behindertensprecher Dr. Franz-Joseph Huainigg: "Der ORF muss gewährleisten, dass seine zahlenden gehörlosen oder blinden Kunden das Medium auch konsumieren können!" Voraussetzung für eine Gebührenrefundierung durch den Staat sei die gesetzliche Verankerung "der Untertitelung des gesamten Fernsehprogramms, barrierefreies Internetangebot und zehn Prozent Audiodeskriptionshilfen", so der mandatslose Behindertensprecher.
Stellt sich nur noch die Frage: Warum fordern die BehindertensprecherInnen der SPÖ-ÖVP-Koalition die gesetzliche Verankerung der Barrierefreiheit des öffentlich- rechtlichen Rundfunks in Aussendungen und setzen sie nicht einfach im Zuge der aktuellen ORF-Gesetzes- Novelle um? Die Stimmen der Oppositionsparteien wären ihnen wohl sicher ...
* Mag. Raimund Lunzer ist PR-Referent beim österreichischen Blindenverband
