Steuern
Steuerausgleich
Online: Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einkommens- bzw. Lohnsteuer rückwirkend ab dem Jahr 2002 online zu erledigen. Für das erste Mal müssen Sie sich auf der Homepage des Finanzministeriums anmelden. Im Anschluss daran werden Ihnen Ihre Benutzeridentifikation sowie ein Pin-Code mittels Rsa-Brief zugesandt, mit welchem Sie ohne großen Aufwand, von zu Hause aus, jährlich Ihren Steuerausgleich vornehmen können.
Steuerleitfaden
Der Steuerleitfaden erhält nützliche Tipps für Menschen mit Behinderungen.
Besteuerung
der Unfallrenten. Die Besteuerung der Unfallrenten wurde vom Verfassungsgerichtshof wegen Fehlens einer Übergangsbestimmung aufgehoben. Die Regierung wurde vom Verfassungsgerichtshof beauftragt, bis zum 31.12.2003 die gesetzlichen Bestimmungen zu bereinigen. Laut Informationen des Sozialministeriums ist keine gesetzliche Neuregelung geplant, was bedeutet, dass die Unfallrenten ab 1.1.2004 wieder steuerfrei sind.
Die für die Jahre 2001 und 2002 bezahlten Steuern werden auf Antrag beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt zurückerstattet. Für die für das Jahr 2003 eingehobenen Unfallrentensteuern besteht nur in sozialen Härtefällen die Möglichkeit, eine Unterstützung beim zuständigen Bundessozialamt zu beantragen.
