Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen
Der Artikel 7 der Österreichischen Bundesverfassung lautet: "Niemand darf aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden. Bund, Länder und Gemeinden bekennen sich dazu, behinderte und nicht behinderte Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens gleich zu behandeln".
Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz und das Bundes-Behindertengleichstellungs-Begleitgesetz, neben einzelnen Bestimmungen in anderen Gesetzen, konkretisieren das Diskriminierungsverbot.
